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@grar.de Aktuell - 19.01.2004

dlv: Kluger Konsum erfordert die richtigen Informationen


Berlin (agrar.de) - Der Bundesvorstand des Deutschen LandFrauenverbandes
(dlv) hat auf seiner Sitzung anlässlich der Internationalen Grünen
Woche folgende Stellungnahme zu gesetzlichen Vorgaben für
Verbraucherinformationen erarbeitet und verabschiedet:

EU-weite Regelungen bei Lebensmittelkennzeichnung

Auf europäischer und auf nationaler Ebene werden verschiedene Gesetzesvorhaben
diskutiert, mit denen der Verbraucherschutz verbessert werden soll. Der Deutsche
LandFrauenverband spricht sich dafür aus, im Bereich der
Lebensmittelkennzeichnung zu EU-weiten Regelungen zu kommen. Nationale
Alleingänge lehnen die LandFrauen ab. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und
gefährden Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Durch Verlagerung der Produktion ins
Ausland werden auch deutsche Qualitätsstandards in Frage gestellt.

Verbraucherinformation für eigenverantwortliche Entscheidung

Verbraucherinformation beziehen sich auf alle Produkte, die Verbraucher
erwerben. Informationen werden für die Entscheidung des Verbrauchers immer
wichtiger. Sie unterstützen die Kaufentscheidung und tragen zur
Vertrauensbildung bei. Ziel der Verbraucherinformation muss es sein, die
Konsumenten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich zu entscheiden.
Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zur Verbraucherinformation ist der Vorrang
zu geben vor gesetzlichen Regelungen.

Deshalb fordert der Deutsche LandFrauenverband:

1. Die Vermittlung verbraucherrelevanter Inhalte muss frühzeitig bereits in
Kindergarten und Schule beginnen, denn dort werden Handlungsmuster geprägt.

2. Die Verbraucherberatung muss neutral erfolgen.

3. Die unabhängigen Verbraucherberatungsinstitutionen im ländlichen Raum müssen
erhalten bleiben. Die dafür nötigen Zuschüsse müssen auch in den nächsten Jahren
in den öffentlichen Haushalten eingeplant werden. Gleichzeitig müssen Konzepte
entwickelt werden, die nicht ständig den Erhalt in Frage stellen.

4. Die Kennzeichnung eines Produktes muss einfach, verständlich und klar sein.
Der Einsatz qualifizierter Gütesiegel ist zu unterstützen.

5. Die Endproduktkennzeichnung bei Lebensmitteln muss Aussagen über die
geographische Herkunft der Hauptzutaten enthalten.

6. Produkte, die Stoffe mit allergenem Potential enthalten, müssen eindeutig
gekennzeichnet sein.

7. Die bei den Behörden vorliegenden Informationen über Produkte und
Dienstleistungen sollen den Verbrauchern über moderne Medien zugänglich gemacht
werden. Bei einer hinreichenden Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdung ist die
Öffentlichkeit zu informieren. Die rechtlichen Konsequenzen einer
Fehlinformation müssen geklärt sein.

Links zum Thema Verbände.

 


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