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@grar.de Aktuell - 16.01.2004

Bundesrat: Einspeisevergütung für Bioenergie verbessern


Berlin (agrar.de) - Der Agrarausschuss des Bundesrates beschloss heute
sieben, vom schleswig-holsteinischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums
initiierte Anträge, mit denen die Vergütung für Bioenergien im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbessert werden sollen. Umwelt- und
Landwirtschaftsminister Müller kommentierte die breite Mehrheit im Ausschuss:
'Das ist ein gutes Signal für die Beratungen im federführenden Umweltausschuss
des Bundesrates und für den Bundesrat selbst. Ich hoffe, dass Bundesrat und
Bundestag den Gesetzentwurf im Bereich Bioenergie verbessern werden und dass das
EEG zügig in Kraft treten kann.'

Mit den Anträgen will das schleswig-holsteinische Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium die Situation für kleine und mittlere Biomasseanlagen
verbessern. Solche Anlagen werden mit den Vergütungsregelungen, wie sie in der
vorliegenden Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes geplant sind, die
Wettbewerbsnachteile gegenüber der Strom- und Wärmegewinnung aus fossilen
Energieträgern nicht ausgleichen und nicht wirtschaftlich arbeiten können.

Das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium fordert, eine
stärkere Differenzierung nach Leistungsklassen sowie eine maßvolle Erhöhung der
Vergütungssätze. Die Forderungen basieren auf den Berechnungen und Vorschlägen
der Gutachter der Bundesregierung zum Biomasse-Monitoring (Institut für
Energetik und Umwelt) und zum EEG-Erfahrungsbericht (Institut für ökologische
Wirtschaftsforschung). Nachdem die Vorschläge im heutigen Agrarausschuss eine
Mehrheit bekamen, sind die Beratungen im Umweltausschuss (am 22. Januar) sowie
im Bundesrat (am 13. Februar) abzuwarten.

Inhalte der sieben Anträge sind folgende Änderungen gegenüber dem
Gesetzesentwurf der Bundesregierung:

- Anlagen mit einem Leistungsbereich bis ein Megawatt sind weiter zu
differenzieren (in sechs statt vier Klassen) und die Vergütungssätze etwas
anzuheben.

- Der Bonus für rein landwirtschaftliche Anlagen (hier werden nur solche
Bioenergieträger eingesetzt, die auf den Höfen anfallen) soll auf drei (statt
2,5) Cent pro Kilowattstunde angehoben werden.

- Anlagen bis fünf Megawatt sollen eine einheitliche Leistungsgrenze für den
Bonus erhalten - Strom aus Biogas soll wie Strom aus Holz- und Festbrennstoffen
vergütet werden.

- Die Positivliste der Stoffe, die in den rein landwirtschaftlichen Anlagen
verwendet werden dürfen, soll erweitert werden. So sollen beispielsweise
Futterreste verwertet werden können.

- Anlagen, die durch das Gasnetz durchgeleitetes, auf Erdgasqualität
aufbereitetes Biogas nutzen, sollen neben der allgemeinen Vergütung auch den
Bonus für innovative Technologien erhalten, weil es sich hierbei ebenfalls um
ein innovatives Verfahren handelt.

- Die Degression der Vergütung für Biomasseanlagen soll wieder auf ein Prozent
(statt zwei) gesenkt werden.

- Die Vergütungsdauer für Biomasseanlagen soll wieder auf 20 Jahre (statt 15)
erhöht werden.

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