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@grar.de Aktuell - 16.01.2004

WLV zum Gentechnik-Gesetz: Haftung nicht auf dem Rücken der Landwirte austragen


Münster (agrar.de) - Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband
(WLV) fordert einen kontrollierten, räumlich eingeschränkten und
transparenten Erprobungsanbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Künast erlasse demgegenüber jetzt für den Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen Regelungen ohne jegliche praktische
Erfahrungen mit diesem Anbau in Deutschland, kritisiert WLV-Präsident
Franz-Josef Möllers das angekündigte Gentechnik-Gesetz, das zur Verabschiedung
im Bundeskabinett ansteht.

Ein Feldversuch sei unverzichtbar, da es keine praktische Erfahrungen in
Deutschland mit der Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung
von gentechnisch veränderten Organismen gebe. Erst auf der Grundlage eines
solchen Erprobungsanbaus könnten klare und praktikable Regelungen der Koexistenz
erarbeitet werden. Diese müssten auch die Belange des ökologischen Landbaus
berücksichtigen, da dort ein GVO-freier Anbau Pflicht ist.

Zudem dürfe die Haftung keinesfalls auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen
werden, so Möllers. Völlig inakzeptabel sei es, wenn der Anbau staatlich
zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen - wie im Gentechnik-Gesetz
geplant - trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis zur Folge haben könnte,
dass Landwirte unabhängig von jeglichem Verschulden für eventuell entstehende
Schäden durch Auskreuzungen hafteten. Allen Landwirten müsse daher vom Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen dringend abraten werden. Nicht zuletzt werde
durch das unkalkulierbare Risiko einer solchen verschuldensunabhängigen Haftung
die vom Berufsstand geforderte Wahlfreiheit für Landwirte und auch für
Verbraucher ausgehebelt.

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