Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 15.01.2004

Sonnleitner: Kombimodell ist für Tierhalter und Milchbauern untragbar


Berlin (agrar.de) - Auf der Fragestunde des Verbandes Deutscher
Agrarjournalisten auf der Grünen Woche äußerte der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, die Sorge, dass die
EU-Agrarreform in Deutschland in einer bloßen Umverteilungsdebatte untergehe.
Die Reform biete einen langfristigen Rahmen auch für die Finanzierung der
EU-Agrarpolitik bis zum Jahre 2012 sowie mehr unternehmerische Freiheit. Mit dem
nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur
nationalen Umsetzung der Reform habe der DBV aber größte Probleme.

Auf der Verbände-Anhörung im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL) habe der Bauernverband seine Ablehnung und seine
sechs Kernforderungen deutlich gemacht. Danach lehne der DBV nach wie vor das
Umschmelzen aller Ausgleichszahlungen in ein einheitliches Prämienrecht je
Hektar ab. Denn die Bauern in Deutschland würden auch in Zukunft ihr Einkommen
mehrheitlich über die Tierhaltung erwirtschaften. Doch genau der Tierhaltung
werde über das vom Ministerium vorgeschlagene Kombimodell mit Gleitflug der
Boden entzogen. Die Milchprämien, die zunächst schrittweise bis zum Jahre 2007
aufgebaut werden, müssten nach Ansicht des DBV aus der Umverteilung bis zum
Jahre 2012 völlig herausgehalten werden.

Wenn die Politik in Deutschland sich für ein Kombimodell aus Betriebs- und
Regionalmodell entscheide, dürfe es im Ackerbau und bei den Rinderprämien vor
2009 kein weiteres Abschmelzen des betriebsindividuellen Teils geben. Sehr wohl
sei es jedoch möglich, beim Einstieg in das Kombimodell Korrekturen der alten
McSharry-Reform aus 1992 im Ackerbau nach Bundesländern herbeizuführen. Dreimal
müsse man sich allerdings überlegen, betonte Sonnleitner, ob man auf den letzten
'Metern der alten Marktordnungspolitik' jetzt auch den Obst-, Gemüse- und
Speisekartoffelanbau mit Stilllegungsverpflichtungen und
Cross-Compliance-Vorgaben belasten wolle, obwohl es auf diesen Märkten bisher
keinerlei staatliche Einflussnahmen gegeben habe. Deshalb plädiere der
Bauernverband dafür, diese Flächen herauszulassen. Wegen der absehbaren
Teilkopplung von Tierprämien und Flächenprämien in anderen EU-Mitgliedstaaten
sollte sich Deutschland zumindest die Option offen halten, durch die
Beibehaltung einer gekoppelten Schlachtprämie und auch der Schafprämie drohenden
Marktverzerrungen zu begegnen. Der Blick zu den EU-Nachbarländern sei in der
kommenden Zeit äußerst wichtig.

Bei den Cross-Compliance-Bestimmungen müsse sich Deutschland strikt an das
Fachrecht halten und keinesfalls über die EU-Vorgaben hinausgehen. Bund und
Länder seien schon aus den Anlastungsrisiken von INVEKOS (Integriertes
Verwaltungs- und Kontrollsystem für flächenbezogene Beihilfen in der
Landwirtschaft) heraus gehalten nach dem Grundsatz zu handeln, weniger sei mehr,
zumal hierzulande bereits ein dichtes Regelwerk im Tier-, Natur-, Umwelt- und
Verbraucherschutz bestehe.

Links zum Thema Verbände.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de