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@grar.de Aktuell - 14.01.2004

DBV: Gentechnikgesetz ist fundierter zu gestalten

Sonnleitner: Bundesweiter Erprobungsanbau notwendig


Berlin (agrar.de) - Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Gerd Sonnleitner, hat auf der Eröffnungspressekonferenz der Internationalen
Grünen Woche in Berlin der Bundesregierung erneut vorgeschlagen, das
angekündigte Gentechnikgesetz in seinen Verordnungen erst dann im Detail
auszubauen, wenn praxisrelevante Erfahrungswerte nach einem bundesweiten
Erprobungsanbau vorliegen. Ansonsten sieht Sonnleitner große Schwierigkeiten,
die Koexistenz der Grünen Gentechnik für die Bauern befriedigend zu regeln.
Nachdem die EU sich in dieser Frage gedrückt habe, dürften jetzt nicht unter dem
Verweis auf das Haftungsrecht Unsicherheiten bei den Bauern zum Beispiel bei den
Abstandsregelungen abgeladen werden.

Sonnleitner betonte, dass die Verbraucher derzeit skeptisch bis ablehnend
gegenüber der Gentechnik eingestellt seien. Diese Verbraucherhaltung würde von
den Bauern voll respektiert. Wenn der Kunde keine Gentechnik wünsche, würden die
Bauern auch keine anwenden. Bundesregierung und Bundeslandwirtschaftsministerium
hätten diese verfahrene Situation in Deutschland jedoch selbst verschuldet. Man
habe über Jahre hinweg die weltweite und europäische Entwicklung nicht wahrhaben
wollen. So habe sich weltweit der Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen
auf 59 Millionen Hektar ausgebreitet, was dem Anderthalbfachen der Gesamtfläche
Deutschlands entspricht. Ab April 2004 gelte die Kennzeichnung der Lebensmittel
und man werde schnell erkennen, wie verbreitet die Anwendung der Grünen
Gentechnik mittlerweile schon sei.

Für eine Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten zum Anbau auf den
heimischen Äckern sei die Koexistenzfrage in Deutschland zufriedenstellend zu
regeln, forderte Sonnleitner. Dies sei bisher nicht geschehen. Seit drei Jahren
würde der Bauernverband darauf drängen, durch einen transparenten und
kontrollierten Erprobungsanbau bisher fehlende Erfahrungswerte in Deutschland zu
sammeln. Wenn man gar nicht wisse, über welche Entfernung oder unter welchen
Anbaubedingungen zum Beispiel Raps, Weizen oder Mais durch Pollenflug
beeinflusst werde, könne man auch nicht in einem Gesetz oder in einer Verordnung
das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnikhaltiger Produktion regeln.
Um diese Unsicherheit zu kaschieren, versuche die Bundesregierung nun
offensichtlich, mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsregelungen einen
'Sperrvermerk' gegen die Grüne Gentechnik zu erreichen. Denn mit der anvisierten
gesamtschuldnerischen Haftung laufe jeder Landwirt Gefahr, für
Vermarktungsprobleme seines Nachbarn gerade stehen zu müssen, obwohl er selbst
die gute fachliche Praxis in der landwirtschaftlichen Produktion einhalten
würde. 'Dies ist für die Bauern schlicht und einfach nicht akzeptabel', erklärte
Sonnleitner.

Kritik übte Sonnleitner an der Aufklärung und Information zur Grünen Gentechnik
durch Behörden und Wirtschaft. Die Gentechnik-Diskussion werde nicht erst jetzt
begonnen und müsse stets in vollem Bewusstsein der Verantwortung für die
Verbraucher und die Umwelt geführt werden. Man müsse nicht nur über Risiken
sprechen, sondern dem Verbraucher auch aufzeigen, welche Vorteile Gentechnik
haben könne und dass gesundheitliche Schäden bisher nicht belegt seien. Es sei
falsch, von vornherein sich die Option zu verbauen, mit der Grünen Gentechnik
Produkte zu verbessern. Wenn die Lebensmittelprodukte einen echten
Verbrauchernutzen beinhalteten, etwa durch höherwertige Inhaltsstoffe, würde die
Skepsis der Verbraucher sehr schnell umschlagen in eine entsprechende Nachfrage.
Dies habe man bei der Roten Gentechnik erlebt, die die Bevölkerung voll
akzeptiere.

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