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@grar.de Aktuell - 13.01.2004

BÖLW: Gentechnikgesetz lässt viele Fragen offen

Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft muss sichergestellt werden


Berlin (agrar.de) - Für den Bund Ökologische Lebensmittelerzeugung
(BÖLW), Spitzenverband von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern
Ökologischer Lebensmittel, geht das Gentechnikgesetz, das im Februar im Kabinett
verabschiedet werden soll, in die richtige Richtung. Der Schutz der
gentechnikfreien Erzeugung, der Umwelt und des Verbrauchers ist durch das
Gesetz, soweit es uns bekannt ist, jedoch nicht ausreichend gewährleistet.

'Kern unserer Kritik', so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des
Verbandes, 'ist, dass in entscheidenden Punkten auf noch nicht vorliegende
Verordnungen verwiesen wird.' Dies betrifft die Anbauregeln, die Anwender von
Gentechnik einhalten müssen, und die Überwachung des Anbaus. 'Nicht nur das
Gentechnikgesetz, sondern auch die darin vorgesehenen Verordnungen müssen in
Kraft sein, ehe es zu Zulassungen von Gentechnik-Sorten kommt. Sonst gerät der
Ökologische Landbau ebenso wie eine konventionelle Landwirtschaft ohne
Gentechnik in existenzielle Gefahr', fordert der BÖLW-Vorsitzende.

Ministerin Künast muss nach Meinung des BÖLW diese Verordnungen umgehend
nachreichen. Der BÖLW hat bereits detaillierte Vorschläge für die Regelung der
Gentechnik-Anwendungspraxis vorgelegt.

Nach Ansicht des BÖLW ist es nicht tragbar, wenn im Zweck des Gesetzes nach wie
vor die Förderung der Gentechnik benannt ist.

Der BÖLW begrüßt, dass Gentechnikanwender für wirtschaftliche Schäden, die
Dritten durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entstehen, haften
müssen. Der BÖLW rät jedoch nach wie vor dringend, für solche Fälle einen
Haftungsfonds einzurichten.

'Die Kuh ist noch nicht vom Eis', so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein. 'An dem, was
Ministerin Künast in den fehlenden Verordnungen noch durchsetzt, wird sich
zeigen, wie ernst es ihr mit dem Vorsorgeprinzip ist!'

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