Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 12.01.2004

Greenpeace zum Gentechnik-Gesetz


Hamburg (agrar.de) - Die Einigung der Bundesregierung auf ein Gentechnik-Gesetz,
das den Anbau von genmanipulierten Pflanzen in Deutschland regeln soll,
kommentiert Henning Strodthoff, Gentechnik-Experte von Greenpeace:

'Von diesem Entwurf des Gentechnik-Gesetzes haben Verbraucher und Landwirte
nichts. Verbraucher bekommen nicht einmal das Recht eingeräumt, auch zukünftig
gentechnikfreie Produkte kaufen und essen zu koennen. Greenpeace fordert die
Bundesregierung auf, den Entwurf wesentlich zu ändern: Verbraucher sollen sich
ohne Gentechnik ernähren und Landwirte ohne Mehraufwand gentechnikfrei
produzieren können.

Der Entwurf schafft keine Vorfahrt für Landwirtschaft ohne Gentechnik. Für die
Landwirte, die keine Gentechnik auf dem Acker wollen, ist das Gesetz eine
Zumutung. Sie müssen selbst aufwändig herausfinden, ob der Anbau
genmanipulierter Pflanzen auf einem Nachbargelände geplant ist und diese andere
Felder verunreinigen können. Selbst wenn der Landwirt das herausfindet, muss er
sich mit dem Nachbar einigen. Wenn das nicht klappt, muss er auf eigene Kosten
sein Feld untersuchen lassen und im Schadensfall eventuell klagen. Unter diesen
Umständen kann niemand behaupten, dass der Verbraucher die Wahl hat. Dafür wird
der Gentechnik-Industrie das Tor weit geöffnet.

Bisher ist der Markt weitgehend frei von Gentechnik. Verbraucher können das auch
weiterhin sichern, indem sie Produkte ohne Gentechnik einkaufen.'

Anmerkungen von Greenpeace

- Anbaukataster ohne ausreichende Transparenz: Die Bundesregierung führt ein
Anbaukataster ein. Experimentelle Freisetzungen müssen erst drei Tage vor
Aussaat im Kataster bekannt gemacht werden, kommerzieller Anbau mit Gen-Pflanzen
bereits zwei Monate vor der Aussaat. Dieses bietet aber nur ungenaue Angaben.
Betroffene Landwirte
erhalten nur nach Nachweis ihres 'berechtigten Interesses' weitere Auskünfte.

- Freisetzungen werden vereinfacht: Experimentelle Freisetzungen sollen ohne
Nennung des Ortes genehmigt werden können. Eine Beteiligung von Betroffenen wird
damit verhindert.

- Haftung unklar geregelt: Gentechnikfreie Landwirte sollen Schäden durch
Verunreinigung ihrer Produkte mit Gentechnik einklagen können. Ohne eine klare
Definition von Zumutbarkeitsschwellen und von 'Schaden' greift diese Regelung
ins Leere. Umweltschäden sind bisher überhaupt nicht geregelt. Selbst eine
Definition, was unter einem
'ökologischem Schaden' zu verstehen ist, enthält der Entwurf bisher nicht.

- Gentechnikfreie Zonen werden vom Gesetz nicht geschützt: Es sieht bisher
keinen Schutz von Regionen vor, die sich zu einer gentechnikfreien Zone erklärt
haben.

Links zum Thema Biotechnologie.
Links zum Thema Verbände.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de