Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 09.01.2004

Abgleich HIT-Daten und BSE-Tests: Beleg für die Leistungsfähigkeit des BSE-Kontrollsystems


Berlin (agrar.de) - In Deutschland werden Rinder ab einem Schlachtalter von 24
Monaten auf BSE getestet. Europaweit wird dieser Test erst ab einem Alter von 30
Monaten vorgeschrieben und durchgeführt. Alle in Deutschland gehaltenen Rinder
müssen mit zwei Ohrmarken und einem Tierpass ausgestattet sein und werden in der
bundesweiten Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Rinder
(HIT-Datenbank) gemeldet, wo auch der Schlachttermin erfasst wird.

Ein Abgleich zwischen dieser zentralen Rinderdatenbank mit den Daten der
BSE-Tests der Bundesländer hat gezeigt, dass Ungereimtheiten schnell und gezielt
gefunden werden können, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest.
Die aktuelle öffentliche Diskussion dürfe deshalb nicht das positive Ergebnis in
den Hintergrund drängen, wonach das System der Rückverfolgbarkeit auch bei
Millionen von Tests bis zum Einzeltier lückenlos funktioniert.

Das von allen Beteiligten, unter anderem auch von mehr als 180.000 Bauern
getragene System habe seinen Härtetest bestanden, erklärte der DBV. Deshalb
dürfe das Konzept der Rückverfolgbarkeit nicht in Frage gestellt, sondern müsse
weiter genutzt werden, um Fehlverhalten gezielt zu ahnden.

Insgesamt wurden 2003 in Deutschland rund 2,9 Millionen BSE-Tests durchgeführt.
Unstimmigkeiten wurden bei ca. 10.000 Fällen ausgemacht, die weit überwiegend
auf Übermittlungs- und Eingabefehler zurückzuführen sind. Die Anzahl der nicht
sofort zu klärenden Fälle verringerte sich nach derzeitigen Erkenntnissen der
Behörden auf ca. 611. Bezogen auf fast 3 Millionen durchgeführte BSE-Tests
stellt dies einen Anteil von 0,02 Prozent dar.

Es ist zu befürchten, dass einige dieser Schlachtungen ohne behördliche Aufsicht
durchgeführt wurden und damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde. So
genannte Schwarzschlachtungen sind ein Straftatbestand, auf den Gefängnisstrafen
bis zu 3 Jahre stehen, betonte der DBV. Der DBV trägt solche harten Bestrafungen
vorbehaltlos mit.

Links zum Thema Verbände.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de