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@grar.de Aktuell - 09.01.2004

Länderagrarminister unterstützen Bauernverband bei Grüner Gentechnik

Koexistenz und Haftung müssen vor Anbau geklärt werden


Berlin (agrar.de) - Einige Agrarminister der Länder teilen die Bedenken des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) hinsichtlich der ungelösten Fragen zur
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Das ergaben die Antwortbriefe
der Länderagrarminister an den Präsidenten des DBV, Gerd Sonnleitner. Der
DBV-Präsident hatte Ende letzten Jahres in einem Schreiben darauf verwiesen,
dass die drängenden Fragen der Saatgut-Schwellenwerte und der Koexistenz
zwischen Produktionssystemen mit und ohne Verwendung Grüner Gentechnik
einschließlich der damit verbundenen Haftungsfragen nicht geregelt seien. Zudem
drückte er seine Bedenken über das Fehlen EU-weit verbindlicher Regeln für die
Gewährleistung der Koexistenz aus. Außerdem sei die europäische
Freisetzungsrichtlinie bisher nicht in nationales Recht umgesetzt worden.
Bedenklich seien daher die Initiativen einzelner Bundesländer, Anbauversuche
ohne rechtliche Absicherung der Landwirte durchzuführen.

DBV-Präsident Sonnleitner hatte daher die Länderagrarminister aufgefordert, die
Verständigung von Bund und Ländern auf konkrete gemeinsame Regeln zur Koexistenz
und der Haftung voranzutreiben. Außerdem müsse ein Erprobungsanbau völlig
transparent für Wirtschaft und Öffentlichkeit durchgeführt und wissenschaftlich
begleitet werden.

Der Staatsminister im Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, betonte in seinem Antwortschreiben
insbesondere, dass fehlende praktikable Regelungen der Koexistenz, der Haftung
sowie der Saatgut-Schwellenwerte Unsicherheit und Zurückhaltung bis hin zur
Ablehnung der Grünen Gentechnik zur Folge hätten. Dietzel verwies auch darauf,
dass die B-Länder Positionierungen erarbeiteten, die einerseits einer Nutzung
von Zukunftstechnologien wie der Gentechnik nicht den Weg verbauen und
andererseits auch rechtlich klare und möglichst unbürokratische sowie flexible
Regelungen der Grünen Gentechnik ermöglichen.

Auch der Bayerische Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten, Josef Miller,
schrieb, dass Deutschland und seine Landwirtschaft in die Lage versetzt werden
müsse, das in der Grünen Gentechnik liegende positive Potenzial zu nutzen. Die
Verbraucher sollten die Wahlfreiheit haben zwischen Erzeugnissen ohne Gentechnik
und solchen, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Grundsätzlich halte er es ins-besondere in Bezug auf die Diskussion um die Grüne
Gentechnik für notwendig, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage
gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen würden.

Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen, Bärbel Höhn, betonte ebenfalls ihre Zustimmung,
dass die Festlegung verbindlicher Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen und vor allem Fragen der Haftung und die Gewährleistung der
Wahlfreiheit der Verbraucher und Erzeuger von einem Anbau geklärt sein müssten.
Nach Ansicht Höhns müssen vor einem Erprobungsanbau die Anforderungen an die
gute fachliche Praxis, die Ausgestaltung des Monitorings und die Haftungsfragen
geklärt sein. Diese Fragen können nach Meinung Höhns auf der Basis bestehenden
Fachwissens geklärt werden. In einem zweiten Schritt könne dann überlegt werden,
inwiefern man vor einem großflächigen Anbau einen Erprobungsanbau durchführt.
Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes
Rheinland-Pfalz, Hans-Artur Bauckhage, verwies auf die kleinräumigen Strukturen
in Rheinland-Pfalz. Diese erforderten für einen Er
probungsanbau klare Voraussetzungen für Anbau, Verwertung und Haftung. Erst
dann könne über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesprochen werden.

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