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@grar.de Aktuell - 06.01.2004

Landwirte müssen nur noch mindestens 5 Prozent ihrer Flächen stilllegen


Potsdam (agrar.de) - Bei Rundfahrten über Land fallen sie immer wieder auf:
Vermeintlich ungenutzte Ackerflächen sind in der Regel Stilllegungsflächen, die
die Landwirte gemäß EU-Verordnung nicht für den food-Bereich nutzen dürfen, um
so einen Beitrag gegen die Überproduktion bei einigen Ackerprodukten zu leisten.
Die Getreideberge der Vergangenheit hat die Gemeinschaft spätestens nach dem
Jahrhundertsommer im Vorjahr abgetragen. Aus diesem Grund reduziert die
EU-Kommission nun für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 den obligatorischen
Stilllegungssatz von 10 auf 5 Prozent - bezogen auf die Flächen, für die der
Landwirt Förderprämien von der EU beantragen will.

'Gerade in Brandenburg kann diese Entscheidung nach dem Dürrejahr 2003 dazu
beitragen, dass die Bauern über zusätzliche Erträge ihre finanzielle Situation
zu verbessern', so Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) heute in
Potsdam.

Die Neuregelung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Dezember 2003
veröffentlicht. Mit der Entscheidung soll zur Stabilisierung des Binnenmarktes
beigetragen werden.

Die Landwirte haben somit Gelegenheit, die Anbauplanung für das Frühjahr zu
überdenken und sich auf die Möglichkeiten der erweiterten
Ackerflächenbewirtschaftung einzustellen.

Die Stilllegungsobergrenze beträgt unverändert 33 Prozent, bezogen auf die
Fläche, für die die Landwirte Flächenzahlungen beantragen möchten.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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