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@grar.de Aktuell - 18.12.2003

EU-Umwelthaftungsrichtlinie für Landwirte unbefriedigend

Langen: Entscheidung wird der 'guten landwirtschaftlichen Praxis' nicht gerecht


Brüssel (agrar.de) - Die Haftung für Umweltschäden in der Europäischen Union
wird erheblich verschärft. Künftig müssen Unternehmen, die Umweltschäden
verursachen, erstmals Schadensersatz für reine Ökoschäden - d.h. Eingriffe in
die geschützte Flora und Fauna - leisten. Dies hat das Europäische Parlament
gestern in 2. Lesung beschlossen.

Dr. Werner Langen, MdEP (CDU/CSU) bedauerte, dass die Richtlinie auch
für Umweltschäden gelten solle, die durch die Landwirtschaft verursacht werden.
Bei der Abstimmung im Plenum erhielt heute der Antrag der EVP-Fraktion, die
'gute landwirtschaftliche Praxis' von der Umwelthaftung auszunehmen, nicht die
erforderliche qualifizierte Mehrheit. Für Landwirte, die ihre Felder
entsprechend der 'guten fachlichen Praxis' bewirtschaften, wäre eine
Haftungserleichterung sinnvoll gewesen. Sozialisten, Kommunisten und Grüne
hätten dies jedoch verhindert und der Landwirtschaft damit einen Bärendienst
erwiesen.

Positiv sei allerdings, dass Unternehmen vorerst keine Pflichtversicherung für
Umweltschäden abschliessen müssten. Dies hatte Rot/Grün vehement gefordert. Nach
dem heutigen Votum setzte das Parlament vielmehr auf freiwillige Lösungen. Auch
andere Forderungen der Sozialisten und Grünen, wie die Haftung für
Nuklearschäden, fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Über das Parlamentsvotum muss nun der Rat Anfang nächsten Jahres entscheiden.
Angesichts der nur wenigen Änderungen, die das Parlament am Gemeinsamen
Standpunkt fordert, wird es möglicherweise zu keinem langwierigen
Vermittlungsverfahren kommen und die Richtlinie somit bald in Kraft treten.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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