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@grar.de Aktuell - 17.12.2003

Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen beschlossen


Brüssel (agrar.de) - Der EU-Ministerrat hat eine Verordnung zur Kennzeichnung
und Registrierung von Schafen und Ziegen verabschiedet, ein Element der
Bemühungen zur Verhütung der Ausbreitung von Tierseuchen. Die Verordnung
verstärkt bestehende Maßnahmen, insbesondere durch die schrittweise Einführung
in allen Mitgliedstaaten eines Systems, bei dem jedes Tier gekennzeichnet wird,
so dass sich die Bewegungen von Schafen und Ziegen individuell nachvollziehen
lassen.

In der Europäischen Union gibt es rund 175 Millionen Schafe und Ziegen,
einschließlich etwa 70 Millionen Lämmer, die jährlich geschlachtet werden.
Schafe werden derzeit mittels einer einzigen Ohrmarke oder einer Tätowierung
gekennzeichnet, die Informationen beziehen sich auf den Betrieb, nicht auf das
einzelne Tier. Dadurch ist es sehr schwierig, die Bewegungen einzelner Schafe
nachzuvollziehen und beim Ausbruch einer Seuche rasch und wirksam zu reagieren.

Die neue Verordnung führt ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem ein, mit
dem sichergestellt wird, dass Schafe und Ziegen gekennzeichnet und alle
Bewegungen aufgezeichnet werden. Schafe und Ziegen werden mit jeweils zwei
Ohrmarken gekennzeichnet, mit einer Kodierung, die im Lauf der Zeit die
individuelle Identifizierung und Registrierung aller Schafe und Ziegen erlaubt.
Eine der Ohrmarken kann durch eine elektronische Kennzeichnung oder eventuell
eine Tätowierung ersetzt werden, jedoch nicht bei Tieren, die für den Handel
innerhalb der EU bestimmt sind.

Die Markierung wird ab Mitte 2005 für neugeborene Tiere und Tiere, die für den
Handel innerhalb der EU bestimmt sind, eingeführt.

Die Mitgliedstaaten können die Markierung von Lämmern in extensiver oder
Freilandhaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, solange diese Tiere im
Betrieb bleiben. Sobald sie jedoch den Betrieb verlassen, muss die Kennzeichnung
erfolgen.

Register der landwirtschaftlichen Betriebe werden auch Informationen darüber
enthalten, von welchen Betrieben einzelne Tiere kommen bzw. wohin sie versandt
wurden. Bislang beziehen sich die Aufzeichnungen nur auf die Bewegungen ganzer
Herden. Mit der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung werden in den
Registern detailliertere Informationen festgehalten: Geschlecht, Stamm und
Genotyp (soweit bekannt), Geburten und Todesfälle von Tieren sowie Bewegungen in
den oder aus dem Betrieb.

Ein spezielles Versanddokument wird auch Informationen darüber enthalten, von
welchem und zu welchem Betrieb ein Tier befördert wird, außerdem zur Gesamtzahl
der beförderten Tiere. Mit der Einführung der elektronischen Kennzeichnung wird
das Dokument auch Angaben zur individuellen Identifizierung der Tiere enthalten.

Bis Mitte 2005 wird eine Datenbank mit allen Informationen zu den
landwirtschaftlichen Betrieben (Betreiber, Tierarten, Zahl der Tiere) aufgebaut.
Informationen über Bewegungen von Gruppen von Tieren werden ebenfalls mit der
Einführung der elektronischen Kennzeichnung aufgezeichnet.

Ab dem 1. Januar 2008 ist die elektronische Kennzeichnung für alle Tiere in
Mitgliedstaaten mit einer Schaf- und Ziegenpopulation von über 600.000 Tieren
obligatorisch. In Mitgliedstaaten mit einer kleineren Population von Schafen und
Ziegen (Belgien, Dänemark, Luxemburg, Österreich, Finnland, Schweden sowie alle
Beitrittsländer mit Ausnahme von Ungarn) kann sie auf freiwilliger Basis
eingeführt werden, außer für Tiere, die für den Handel innerhalb der EU bestimmt
sind. In Mitgliedstaaten mit einer Ziegenpopulation unter 160.000 (Belgien,
Dänemark, Luxemburg, Österreich, Finnland, Schweden, Deutschland, Irland, das
Vereinigte Königreich sowie alle Beitrittsländer) ist die elektronische
Kennzeichnung für Ziegen optional, es sei denn, die Tiere sind für den Handel
innerhalb der EU bestimmt.

Das genannte Datum kann aufgrund des Berichts, den die Kommission bis Juni 2006
über die bis dahin gewonnene Erfahrung vorlegt, bestätigt oder abgeändert
werden.

Die Kommission hat die elektronische Kennzeichnung von Tieren in einem
umfassenden Projekt erprobt, das von 1998 bis 2002 lief. Die elektronische
Markierung besteht aus einem Mikrochip, der den individuellen
Identifizierungscode des Tiers enthält und nicht verändert werden kann. Dieser
Code wird von einem Lesegerät erfasst, das mit einem eigenen System zur direkten
Registrierung ausgestattet sein kann. Es kann sich aber auch um ein einfaches
Modell handeln, das lediglich den Code anzeigt, wobei die Registrierung manuell
erfolgen muss.

Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (Anfang
2004) in Kraft treten.

Links zum Thema Schafe und Ziegen,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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