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@grar.de Aktuell - 16.12.2003

Verbot der Ständerhaltung von Pferden in Baden-Württemberg


Stuttgart (agrar.de) - Der Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner letzten
Sitzung begrüßt, dass das Verbot der Ständerhaltung von Pferden in
Baden-Württemberg umgesetzt wird. Dies teilte das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum
heute mit. Noch bestehende Ständerhaltungen
müssen bis zum 1. Oktober 2005 auf tiergerechtere Haltungssysteme umgestellt
werden. Das Ministerium hat die nachgeordneten Behörden hierauf hingewiesen und
gebeten, die Tierhalter darüber zu informieren und erforderlichenfalls zu
beraten.

Eine dauerhafte Ständerhaltung von Pferden ist nicht mehr zulässig, da Pferde
als bewegungsaktive Tiere täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit
außerhalb einer Anbindehaltung haben müssen. Es wurde nochmals betont, dass
Förderungen von Tierhaltungen seitens des Landes grundsätzlich nur dann
erfolgen, wenn u.a. auch die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten
werden.

Links zum Thema Pferde,
Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

 


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