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@grar.de Aktuell - 16.12.2003

NABU fordert strenge Regeln für Grüne Gentechnik


Bonn (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung
aufgefordert, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes sowohl die
Voraussetzungen für die Wahlfreiheit der Verbraucher als auch den Erhalt der
biologischen Vielfalt sicherzustellen. 'Gentechnik in der Landwirtschaft ist
eine Gefahr für unsere Natur', sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen anlässlich eines Fachgesprächs im
Bundesumweltministerium.

Eine großangelegte Studie in Großbritannien habe erst kürzlich gezeigt, dass
durch die unheilvolle Kombination von gentechnisch veränderten Pflanzen und den
daraus resultierenden Pestizideinsätzen der natürlichen Vielfalt der letzte Raum
geraubt werde. 'Wir brauchen ein 'Reinheitsgebot' für Natur und Landschaften',
so Billen.

Eine konsequente Formulierung von Abstands- und Haftungsregeln im Sinne des
Verursacherprinzips sei die einzige Möglichkeit, eine Koexistenz mit einer
gentechnikfreien Natur- und Kulturlandschaft langfristig zu garantieren. Daher
müssten Hersteller und Anwender von gentechnisch veränderten Organismen die
Kosten und Risiken tragen, wenn andere durch die Anwendung von Gentechnik
beeinträchtigt würden. Die Beweislast müsse beim Nutzer der Gentechnik liegen.
'Solange mögliche Gefahren und Risiken der Gentechnik für natürliche Ökosysteme
noch weitgehend unerforscht sind, lehnt der NABU die Zulassung gentechnisch
veränderter Organismen grundsätzlich ab', betonte Billen.

Die aktuelle Novelle des Gentechnikgesetzes müsse unbedingt gewährleisten, dass
eine gentechnikfreie Landwirtschaft weiterhin möglich ist. Zu diesem Zweck muss
nach Auffassung des NABU eine 'gute fachliche Praxis' für die Nutzung der
Gentechnik definiert werden. 'Es müssen Pflichten und Maßnahmen der Landwirte
festgelegt werden, die eine gentechnische Verunreinigung konventioneller
Produkte und natürlicher Ökosysteme verhindern', so Billen. Als weiterer
zentraler Schritt müssten gentechnikfreie Regionen und Schutzzonen für
ökologisch sensible Gebiete eingerichtet werden. Wenn dies nicht gelinge, sei zu
befürchten, dass eine nachhaltige, naturverträgliche Landnutzung in einigen
Jahrzehnten nicht mehr sichergestellt sei.

'Das einzigartige Erbe unserer biologischen und genetischen Vielfalt darf nicht
kurzfristigen Wirtschaftsinteressen geopfert werden', so Billen.

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