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@grar.de Aktuell - 15.12.2003

Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen im nordwestlichen Niedersachen


Oldenburg (agrar.de) - Solarstromanlagen (Fotovoltaikanlagen) werden zur Zeit
stark diskutiert. Die Gründe dafür sind in den deutlich gesunkenen
Investitionskosten, der Fördermöglichkeit über das Agrarinvestitionsprogramm
(AFP) und den neuen Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG)-Entwurf ab Januar 2004 zu finden. Für Landwirte sind Fotovoltaikanlagen
nach Meinung der Landwirtschaftskammer Weser-Ems deshalb interessant,
weil sie über entsprechend große Dachflächen verfügen und die Solaranlagen nach
ihrer Installation keinen nennenswerten Arbeitsaufwand verursachen.

Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist abhängig von der Sonneneinstahlung auf
die Kollektorflächen. Im nordwestlichen Niedersachen liegt die jährliche
Sonneneinstrahlung bei etwa 950 kWh pro m² Fläche. Der Gesamtwirkungsgrad von
Fotovoltaikanlagen beträgt je nach Kollektor- und Wechselrichterwirkungsgrad 7
bis 10 Prozent. Pro m² Kollektorfläche beträgt die Stromproduktion somit etwa 70
bis 100 kWh pro Jahr. Pro kW installierter Leistung ist eine Kollektorfläche von
8 bis 10 m² erforderlich. Bei Wirtschaftlichkeitsberechungen wird für das
Weser-Ems Gebiet ein durchschnittlicher Stromertrag pro installierter kWp von
800 kWh unterstellt.
Um diese Strommenge produzieren zu können, sind nach Süden gerichtete
Dachflächen, durch Bäume oder Dachausbauten unbeschattete Dächer und
Dachneigungen von etwa 30° erforderlich. Entsprechend ausgerichtete Dächer
eignen sich grundsätzlich für die Nutzung durch Fotovoltaikanlagen.

Bei vielen Landwirten Unsicherheit ist bei der Beurteilung hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit von Fotovoltaikanlagen vorhanden, da eigene Erfahrungen und
Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Nachfolgende Berechnung soll deshalb die
'Verdienstmöglichkeiten' bei der Investition in Fotovoltaikanlagen darstellen.

Es werden zwei unterschiedliche Anlagengrößen (20 und 60 kWp) mit 180 bzw. 540
m² Kollektorfläche zugrunde gelegt. Die Investitionskosten der Anlagen
entsprechen dem heutigen Preisniveau. Beim Stromertrag wird eine sinkende
Stromausbeute im Laufe der Jahre durch Alterung in Höhe von 0,5 % pro Jahr
unterstellt. Die berücksichtigte Einspeisevergütung entspricht bereits den neuen
Vergütungssätzen, wie sie nach dem EEG-Entwurf ab Januar 2004 vorgesehen sind.

Den Ertrag pro Jahr wird als Durchschnittswert bei 20 Betriebsjahren berechnet.
Bei den Kosten und dem Gewinn erfolgt eine Differenzierung 'mit' und 'ohne'
AFP-Förderung. Die Kosten beinhalten Ansätze für die Kapitaltilgung, Verzinsung,
Anlagenversicherung, Wartung und Reparaturen und sonstige Kosten. Den Gewinn pro
Jahr dividiert durch die Kollektorfläche ergibt den Gewinn pro m² Kollektor.



Nach den neuen EEG-Vergütungssätzen können Fotovoltaikanlagen auf geeigneten
Dachflächen bei 20-jähriger Betriebsdauer wirtschaftlich betrieben werden. Wer
die hohen Investitionskosten scheut oder aufgrund anderer Verbindlichkeiten zur
Zeit nicht investieren kann, sollte überlegen, ob eine Verpachtung der
Dachflächen eine Alternative darstellen kann.

Links zum Thema Energie.

 


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