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@grar.de Aktuell - 12.12.2003

Künast: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung werden neu ausgerichtet

PLANAK beschließt Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' für das Jahr 2004


Berlin (agrar.de) - Bund und Länder haben heute die neuen Förderungsgrundsätze
der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'
(GAK) für das Jahr 2004 verabschiedet. Wichtigster Beschluss ist die
Neuausrichtung der Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Die raumbezogenen
Maßnahmen Dorferneuerung, Flurbereinigung und Agrarstrukturelle
Entwicklungsplanung werden in einen Fördergrundsatz 'Integrierte ländliche
Entwicklung' überführt und um die Förderung von Regionalmanagement und
ländlichen Entwicklungskonzepten erweitert. 'Dadurch können bisher isolierte
Einzelmaßnahmen besser aufeinander abgestimmt und gezielt zur Entwicklung der
ländlichen Regionen eingesetzt werden. Erfahrungen aus dem Modellvorhaben
REGIONEN AKTIV zeigen, dass dies ein vielversprechender Weg ist', so
Bundesverbraucherministerin Renate Künast nach Abschluss der Beratungen in
Berlin.

'Mit diesem Beschluss kommen wir dem Ziel, die GAK zu einem Instrument zur
Entwicklung ländlicher Räume umzugestalten, ein gutes Stück näher. Die Regionen
erhalten Anreize ländliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und werden bei
deren Umsetzung unterstützt. So kann ein von der Bevölkerung getragener
Entwicklungsprozess in Gang gesetzt werden, der die in den Regionen vorhandenen
Chancen nutzbar macht, egal, ob sie im Bereich Tourismus, alternative Energien
oder Produktion und Vermarktung regionaler Spezialitäten liegen' so Künast.

Mit dem beschlossenen Fördergrundsatz können jetzt auch neue Maßnahmen, die
zusätzliche Einkommenschancen für ländliche Räume eröffnen, gefördert werden.
Dazu gehören Investitionen in Dorfzentren, in Kooperationsvorhaben von
Landwirten und Handwerkern oder in Rad- und Wanderwege. Um dem regionalen
Entwicklungsprozess schneller auf die Beine zu helfen, wird für investive
Fördermaßnahmen zukünftig ein höherer Zuschuss gegeben, wenn diese der Umsetzung
eines regionalen Entwicklungskonzeptes dienen. 'Mir ist wichtig, die Förderung
so zu verändern, dass die ländlichen Regionen insgesamt davon profitieren und
nicht nur einzelne Investoren,' betonte die Ministerin. 'Dazu gehört vor allem,
dass die Regionen stärker als bisher selber bestimmen, was gefördert werden
soll.'

Im Rahmen der Flurbereinigung werden künftig ökologisch bedenkliche Maßnahmen,
wie die Beseitigung von Hecken oder Tümpeln oder Entwässerung nicht mehr mit
Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert, es sei denn, die Naturschutzbehörden
stimmen ausdrücklich zu.

Außerdem haben Bund und Länder einen neuen Förderungsgrundsatz beschlossen, mit
dem die Einführung einzelbetrieblicher Managementsysteme gefördert wird. Hierbei
handelt es sich um ein Element der Betriebsführung, das in Zukunft für die
Sicherstellung der Prozessqualität immer wichtiger werden wird. In Kombination
mit einer entsprechenden Förderung der Beratung sollen diese Managementsysteme
den Landwirtinnen und Landwirten vor allem die Dokumentation und Einhaltung der
künftigen Cross-Compliance-Bestimmungen (Bewirtschaftungsauflagen) erleichtern.
Die Möglichkeiten für die Anwendung dieser Förderung werden in den kommenden
Monaten zwischen Bund und Ländern konkretisiert werden.

Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regional oder ökologisch
erzeugter Produkte wurde flexibilisiert, um den Marktgegebenheiten besser
Rechnung zu tragen.

Bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden die
Förderungsmöglichkeiten für Junglandwirte weiter angehoben. Mit einem Zuschuss
von künftig bis zu 20.000 Euro soll das Investitionsklima gerade für junge
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber verbessert werden, die in der
Existenzgründungsphase sind.

Die von Ministerin Künast eingeleitete Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe
wurde mit diesen Beschlüssen konsequent fortgesetzt und steht auch in engem
Zusammenhang mit der europäischen Politik zur ländlichen Entwicklung. So wurde
der Tierschutz im Zuge der EU-Halbzeitbewertung als Fördergegenstand auf
EU-Ebene verankert, nachdem entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen
Modulation in die GAK aufgenommen wurden. Tiergerechte Haltungsverfahren können
ab 2004 in vollem Umfang gefördert werden.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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