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@grar.de Aktuell - 10.12.2003

EU für Staatsbeihilfen ohne Genehmigung

Entwurf: Bis zu 3000 Euro für jeden Landwirt und Fischer


Brüssel (agrar.de) - Über einen Zeitraum von drei Jahren können nationale
Beihilfen von bis zu 3.000 Euro an jeden Landwirt oder Fischer ausgezahlt
werden, ohne dass die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten
darüber informiert werden muss. Es handelt sich um so genannte 'de
minimis'-Beihilfen. Allerdings darf die Gesamtsumme dieser Subventionen in
keinem Land höher liegen als 0,3 Prozent seiner Produktion in Landwirtschaft und
Fischerei. Das plant die Europäische Kommission mit ihrem heute vorgelegten
Entwurf einer neuen Verordnung.

Der Betrag von 3.000 Euro erscheint zunächst nicht besonders groß, muss aber in
einen Kontext gesetzt werden: Jeder zweite Landwirt erhält weniger als 2.000
Euro an direkten EU-Beihilfen pro Jahr. Die durchschnittliche Jahresproduktion
pro Landwirt lässt sich mit 42.500 Euro beziffern (Zahlen von 2001).

Wenn die Mitgliedstaaten der EU die neuen Möglichkeiten voll ausschöpfen würden,
käme ein Gesamtbetrag von 'de minimis'-Beihilfen in Höhe von 290 Millionen Euro
zustande. Das wären jedoch nur 2,1 Prozent des jährlichen Volumens der
landwirtschaftlichen Staatsbeihilfen von 13 Milliarden Euro.

Wenn es sich bei Subventionen um Bagatellbeträge handelt, sie also einen
bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen, werden sie 'de minimis'-Beihilfen
genannt. Sie müssen weder angemeldet, noch genehmigt werden.

Nach einer intensiven Diskussion mit Mitgliedstaaten und Dritten plant die
Europäische Kommission, die Verordnung bis Ende 2004 umzusetzen.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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