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@grar.de Aktuell - 09.12.2003

Schweinedatenbank - Start mit Hindernissen


Münster (agrar.de) - Seit einem Jahr müssen Landwirte, Transportunternehmen und
Schlachthöfe jede Übernahme von Schweinen an die nationale Datenbank melden - so
will es die EU-Verordnung. Die Umsetzung in den Bundesländern erfolgte nach
einer Meldung des Kuratoriums für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe in
Westfalen- Lippe sehr unterschiedlich. Und bislang ist nicht überall geklärt,
wer zuständig ist oder wer die Kosten trägt.

Mit Inkrafttreten der geänderten Viehverkehrsordnung (VVO) am 20. Dezember 2002
erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Diese Richtlinie
schreibt den Aufbau einer zentralen elektronischen Datenbank für Schweine in
jedem Mitgliedsstaat vor. Diese muss folgende Punkte enthalten:

- zentrales Register aller Schweine haltenden Betriebe (I. Stufe, ab 31.12.2000)
- Verbringungen von Schweinen aus dem Geburtsbetrieb (II. Stufe, ab 31.12.2001)
- Verbringungen von Schweinen aus jedem Bestand (III. Stufe, ab 31.12.2002)

In Deutschland wurde für die Umsetzung die zentrale Rinderdatenbank
(HIT) erweitert. Diese wird im Auftrag der Bundesländer vom Bayerischen
Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten betrieben. In der Datenbank
werden auch die Daten über die verbrachten Schweine gespeichert. Bei der
Umsetzung der EU-Vorgaben hat sich Deutschland um ein unkompliziertes und mit
niedrigen Kosten behaftetes Modell bemüht, dass von Seiten der EU akzeptiert
wurde. So müssen lediglich die Betriebe, die Schweine übernehmen, die Übernahme
melden. Geburten und Abgänge (Tötung, Verendung, Schlachtung, Hausschlachtung,
Ausfuhr) brauchen nicht gemeldet werden. Die Abgänge werden durch die Datenbank
aus den gemeldeten Zugängen generiert.

Im Unterschied zu Rinderdatenbank sind auch Transportunternehmen zur Meldung
verpflichtet. So soll die Verbringung aller Schweinen als zeitliche Abfolge und
lückenlos insbesondere im Seuchenfall nachvollziehbar sein. In der Datenbank
wird die Anzahl der übernommenen Schweine, das Übernahmedatum, die
Registriernummer des Abgabebetriebes sowie die Anzahl der am 1. Januar eines
jeden Jahres gehaltenen Schweine (Zuchtschweine einschließlich Saugferkel und
Mastschweine) gespeichert. Die Schweinehalter sind also verpflichtet, sowohl
Bewegungsmeldungen, als auch die sogenannte Stichtagsmeldung für die
Plausibilitätskontrolle durchzuführen.

Unterschiedlicher Start in den Bundesländern

Die EU-Richtlinie war in den Bundesländern zwar bekannt, trotzdem gab es einige
Startschwierigkeiten. Probleme bereiteten die offenen Fragen zur konkreten
Umsetzung. Regionalstellen mussten benannt werden und die Kostenfrage war zu
klären. Nicht in allen Bundesländern wurden die Antworten bereits gefunden.

Während die meisten Bundesländer spätestens im Mai mit den Meldungen begannen,
wird in Rheinland-Pfalz erst im Januar nächsten Jahres mit der Stichtags- und
den Bewegungsmeldungen begonnen. Unklar ist die Situation nach wie vor in
Nordrhein-Westfalen. Den Tierhaltern empfiehlt das Kuratorium für
Betriebshilfsdienste und Maschinenringe jedoch, vorsorglich alle Tierbewegungen
schriftlich zu erfassen, da eine nachträgliche Meldung nicht ausgeschlossen
werden kann.

Links zum Thema HIT und Kennzeichnung.

 


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