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@grar.de Aktuell - 05.12.2003

Nordrhein-Westfalen: Kein Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser

RLV begrüßt Beschluss der SPD-Fraktion


Bonn (agrar.de) - Beregnungswasser in der Landwirtschaft und im Gartenbau soll
nach einem Beschluss der SPD-Landtagsfraktion nicht mit einem
Wasserentnahmeentgelt belegt werden. Dies erklärte die Agrarsprecherin der
SPD-Landtagsfraktion auf der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer
Westfalen-Lippe am 3. Dezember 2003. Die SPD-Landtagsfraktion entspricht damit
einer Forderung des Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
(RLV), Friedhelm Decker.

RLV-Präsident Decker hatte darauf hingewiesen, dass die Mehrarbeit für
Verwaltung und Landwirte durch ein Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser
sicherlich teurer sei als die zu erzielenden Einnahmen für den Staatshaushalt.
Durch eine Freistellung des Beregnungswassers könne der Verwaltungsaufwand und
die Zahl der Wasserentnahmeentgeltbescheide um etwa 60 bis 70 Prozent reduziert
werden. Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt würde hingegen um marginale
0,3 Prozent sinken. Das Wasserentnahmeentgelt für die Beregnung wäre somit
kontraproduktiv für Land und Landwirtschaft.

Ein Wasserentnahmeentgelt sei darüber hinaus nicht sachgerecht, da die
Wasserentnahme der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen lediglich einen
Bruchteil im Vergleich zur Grundwasserneubildung unter landwirtschaftlichen
Flächen darstelle, argumentierte der RLV. In der Begründung des Gesetzentwurfes
werde zu Recht betont, dass das Beregnungswasser dem Naturhaushalt wieder
zugeführt werde. RLV-Präsident Decker appelliert an den Koalitionspartner
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag, den richtigen und notwendigen
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zu unterstützen.

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