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@grar.de Aktuell - 05.12.2003

DBV: Novelle des Baugesetzbuches überflüssig und investitionshemmend

Verband kritisiert Bundesratsentscheidung zu weiteren Planungsvorbehalten


Berlin (agrar.de) - Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
sollte gerade in einer schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation wie der
heutigen alles getan werden, um Investitionen zu fördern. Umso enttäuschender
sei der jüngste Beschluss des Bundesrates, der nur in Ansätzen dem Petitum des
Agrarausschusses folgt. Dieser hatte den Planungsvorbehalt in der Novellierung
des Baugesetzbuches als überflüssig und investitionshemmend abgelehnt. Nach dem
Willen der Bundesregierung und dem jetzigen Beschluss des Bundesrates wird der
Planungsvorbehalt jedoch Bestandteil des Baugesetzbuches sein. Das heißt, eine
Gemeinde kann künftig durch die Ausweisung von so genannten Eignungs-, Vorrang-
oder Belastungsgebieten bauliche Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe, die
baurechtlich als gewerblich eingestuft sind, zum Erliegen bringen.

Das geltende Baurecht biete zahlreiche Möglichkeiten zur Konfliktlösung zwischen
landwirtschaftlichem und sonstigem Bauen. So kann die Kommune zum Beispiel ein
Wohngebiet ausweisen, zu dem die Landwirtschaft bestimmte Abstände einhalten
muss. Auch so genannte Sondergebietsausweisungen für Tierhaltungen regeln das
bauliche Geschehen vor Ort. Voraussetzung dabei sei stets, dass die Kommune
positiv plane. Dies bedeute, dass die planungsrechtliche Darstellung alle
zulässigen Vorhaben berücksichtige. Mit den neuen Instrumentarien werde jedoch
einer bisher unzulässigen Negativplanung Tür und Tor geöffnet, kritisierte der
DBV. Der Gesetzgeber habe sich wohl vor den Wagen der Kommunen spannen lassen.
Zu befürchten sei, dass insbesondere Nutztiere haltende Betriebe vermehrt mit
der Behinderung von Bauvorhaben konfrontiert sein werden.

Nach Meinung des DBV handelt es sich dabei nicht um eine Lösung sondern um die
Schaffung neuer Konflikte. Außerdem sei eine Verlagerung des Konfliktes zu den
Verwaltungsgerichten damit vorprogrammiert. Zudem würden gerade die
investitionswilligen Betriebe ausgebremst. Der DBV befürchtet überdies, dass die
dadurch bedingte zeitliche Verzögerung der Bauvorhaben den Strukturwandel in der
deutschen Landwirtschaft zusätzlich beschleunigt. Bedenklich sei dies vor allem
auch, weil der Landwirtschaft damit eine verschärfte nationale Gesetzgebung im
Vergleich zum geltenden EU-Recht auferlegt werde.

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