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@grar.de Aktuell - 03.12.2003

NRW: FFH-Nachmeldungen sind abgeschlossen

22 neue Gebiete und acht Erweitungen wurden gemeldet - aktuelle FFH-Liste online - Kalender informiert über Schutzgebiete


Düsseldorf (agrar.de) - Das Land Nordrhein-Westfalen hat alle noch ausstehenden
FFH (Flora-Fauna-Habitat)- Gebiete für ein europaweites Netz 'Natura 2000'
gemeldet. Danach sind zu den bereits bis 2001 gemeldeten 491 FFH-Gebieten 22
neue Gebiete hinzugekommen und acht schon gemeldete Gebiete erweitert worden.
Diese Gebiete wurden an die Bundesregierung weitergeleitet, die die Daten
anschließend nach Brüssel senden wird.

Insgesamt umfasst das Netz 'Natura 2000' in NRW auf rund 6,77 Prozent der
Landesfläche nunmehr 513 FFH-Gebiete mit 183.391 Hektar sowie 15
Vogelschutzgebiete mit 89.529 Hektar, die zum Teil aber auch als FFH-Gebiete
gemeldet sind.

Umweltministerin Bärbel Höhn: 'Die sehr kurze Liste unserer Nachmeldungen zeigt,
dass uns die EU hinsichtlich der bisherigen Meldung im Wesentlichen bestätigt
hat. NRW hat nur rund 3.000 Hektar nachgemeldet. Damit sind wir eines der
wenigen Länder in Deutschland, das die Anforderungen fast vollständig erfüllt
hatte. Die ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählten Flächen und die
intensiven Anhörungsverfahren mit allen Beteiligten haben dazu geführt, dass das
Meldeverfahren gründlich und zügig abgeschlossen wurde. Damit erhalten alle
größtmögliche Rechtssicherheit und NRW leistet trotz seiner dicht besiedelten
Ballungsräume gleichzeitig einen beachtlichen Beitrag zur Sicherung des
europäischen Naturerbes. Die großartige biologische Vielfalt ist in den Regionen
Nordrhein-Westfalens mit zahlreichen wertvollen Lebensräumen und Arten
repräsentiert.'

Eine abschließende Bewertung aller Meldungen aus Deutschland findet im Januar
2004 im Rahmen einer bilateralen Konferenz zwischen der EU-Kommission und der
BRD in Bonn statt, an der auch alle Länder teilnehmen.

Die Nachmeldung - einschließlich der schon im Juli 2003 vom Kabinett
beschlossenen Nachmeldungen in der atlantischen Region, d. h. im Flachland
Nordrhein-Westfalens, umfasst im

- Regierungsbezirk Düsseldorf sechs neue und zwei erweiterte Gebiete:
Naturschutzgebiet (NSG) Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk
(Krefeld), Brutbäume des Heldbock in Emmerich (Kreis Kleve),
Rhein-Fischschutzzonen (Kreise Kleve, Wesel, Neuss, Mettmann, Kreisfreie Städte
Duisburg, Krefeld, Düsseldorf), NSG Egelsberg (Krefeld), NSG Wahler Berg (Kreis
Neuss), NSG Uedesheimer Rheinbogen (Kreis Neuss) sowie die Erweiterung der
Krickenbecker Seen (Kreis Kleve) und des Tantelbruchs (Kreis Viersen)

- Regierungsbezirk Münster drei neue Gebiete: Vechte (Kreise Coesfeld,
Steinfurt, Borken), Steinfurter Aa (Kreise Steinfurt, Coesfeld) und Kirche in
Ledde (Kreis Steinfurt)

- Regierungsbezirk Detmold sechs neue und ein erweitertes Gebiet: Schloß
Uhlenburg (Kreis Herford), im Kreis Höxter: NSG Wenkenberg, Kloster
Marienmünster, Franzmann-Haus in Brakel-Hembsen, Rathaus Höxter, Kirche in
Rhaden sowie die Erweiterung des NSG Bielenberg mit Stollen

- Regierungsbezirk Arnsberg zwei neue und ein erweitertes Gebiet: Felsen am
Hartkortsee (Ennepe-Ruhr-Kreis), Haus Düsse (Kreis Soest) sowie einer
Erweiterung des NSG Lörmecketal (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest)

- Regierungsbezirk Köln vier neue und drei erweiterte Gebiete:
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich (Rhein-Sieg-Kreis,
kreisfreie Städte Köln und Bonn, s. auch unter Regierungsbezirk Düsseldorf),
Wacholdergelände bei Branscheid (Oberbergischer Kreis), Wacholdergelände bei
Wildberg (Oberbergischer Kreis), NSG Komper Heide (Rhein-Sieg-Kreis),
Schloßkirche in Schleiden (Kreis Euskirchen) sowie Erweiterung des Thielenbruchs
(Rheinisch-Bergischer Kreis), der Sieg (Rhein-Sieg-Kreis), Hänge an Urft und
Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim (Ennepe-Ruhr-Kreis), Wupper von
Leverkusen bis Solingen (Rheinisch-Bergischer Kreis, kreisfreie Städte
Remscheid, Solingen und Leverkusen).

Nach Brüssel weitergeleitet wird auch das FFH-Gebiet 'Bergwiesen Lippe mit
Buchheller und Mischebachtal' im Kreis Siegen-Wittgenstein, da inzwischen auch
die benachbarten Bundesländern ihren Meldverpflichtungen in diesem
Landschaftsraum nachgekommen sind bzw. dies beabsichtigen. Schließlich ist noch
auf Antrag der entsprechenden Grundeigentümer die Erweiterung des bestehenden
Vogelschutzgebietes 'Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen' (Kreis
Siegen-Wittgenstein) von rund 169 Hektar beschlossen worden.

Die Meldung der FFH-Gebiete lässt konkurrierende Nutzungen zu, wenn im Rahmen
von FFH-Verträglichkeitsprüfungen festgestellt wird, dass aus einer geplanten
Nutzung keine erhebliche Beeinträchtigung für die geschützten Arten bzw.
Lebensräume resultiert oder aber bei überwiegendem öffentlichen Interesse eine
Nutzung trotz Beeinträchtigung bei angemessenem Ausgleich möglich ist.

Die aktuelle Gebietsliste mit separater Darstellung der nachgemeldeten Gebiete
ist im Internet-Angebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) einsehbar.

Das Ministerium hat zu den Europäischen Schutzgebieten in Nordrhein-Westfalen
einen Kalender erstellt. Er kann schriftlich beim Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, 40190 Düsseldorf oder
online bestellt werden. Der farbige und bebilderte Kalender ist auch über den
Infoservice des Ministeriums erhältlich: Tel.: 0211-4566-666, Fax:
0211-4566-388, E-Mail.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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