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@grar.de Aktuell - 01.12.2003

BWV zur Legehennen-Verordnung: Haltung der Landesregierung unverständlich


Koblenz (agrar.de) - Der Bundesrat hat über die Ausgestaltung der
Legehennen-Verordnung entschieden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast ist
mit ihrer uneinsichtigen Haltung bei der Legehennen-Verordnung am Widerstand der
Länder gescheitert. Das für Deutschland geplante, gegenüber der EU-Richtlinie
vorgezogene Verbot von Legebatterien soll nach Ansicht des Bundesrates nun doch
nicht wie vom Bundestag beschlossen bereits 2007 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, das generelle Verbot der
Käfighaltung bis zum Jahr 2010 zu verschieben. Nach dem Willen der
Länder-Mehrheit soll der sogenannte "ausgestaltete" Käfig mit Nest,
Sandbademöglichkeit und Sitzstangen erprobt werden.

Der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) zeigte sich
enttäuscht über das Verhalten der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die trotz
sachlicher Aufklärung seitens des Bauernverbandes gegen eine Verschiebung des
Verbots der Käfighaltung gestimmt hat. In einem Schreiben an die
rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und Landwirtschaftsminister
Hans-Artur Bauckhage wurden die Argumente des Verbandes deutlich dargelegt.

Boden- und Freilandhaltung hätte schlechtere hygienische Bedingungen sowie
höhere Verlustraten bei den Hennen zur Folge. Nachweislich erforderten so
gehaltene Tiere auch einen höheren Tierarzneimitteleinsatz. Dies alles hätten
wissenschaftliche Studien mittlerweile ergeben. Deshalb sollte vor dem völligen
Verbot jeglicher Käfighaltung in Deutschland geprüft werden, ob es neben der
Boden- und Freilandhaltung eine weitere Haltungsform gebe, die verhaltensgerecht
sei und eine hygienisch optimale Unterbringung für die Legehennen darstelle.

Es ist daher unverständlich, dass sich die rheinland - pfälzische
Landesregierung gegen die Änderung der Verordnung ausgesprochen habe. Es liegen
genügend wissenschaftliche Ausarbeitungen vor, die die Funktionalität der
ausgestalteten Käfige bekräftigen. Der Bundesrat hingegen hat sich für
tatsächlichen Verbraucher- und Tierschutzes entschieden.

Das immer wieder angeführte Argument, dass die Mehrheit der Verbraucher die Eier
aus Käfigen ablehnen, stimme mit dem tatsächlichen Kaufverhalten der Verbraucher
nicht überein. Tatsächlich verhalten sich die Käufer nämlich genau gegenteilig.
Der Verkauf von Boden- und Freilandeiern ist im vergangenem Zeitraum
zurückgegangen. Dagegen ist, angesichts der rückläufigen verfügbaren
Haushaltseinkommen, der Verbrauch von "Käfigeiern" stark angestiegen. Der Bedarf
werde dann aus anderen EU-oder auch Drittlandsstaaten gedeckt, auf deren
Haltungsformen Deutschland dann gar keinen Einfluss mehr hätten Entscheidungen
müssen daher im europäischen Konsens getroffen werden, so der Verband.
Einseitige gesetzliche Regelungen helfen weder den Hühnern noch den Landwirten.

Mit dem Votum der Mehrheit der Länder sieht der Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Nassau seine Bedenken gegenüber der Legehennenverordnung bestätigt.

Mit der Zulassung ausgestalteter Käfige befindet sich die Landwirtschaft in
punkto Tiergerechtheit, Hygiene und Tiergesundheit auf einem guten Weg. Außerdem
stünden den Legehennenhaltern somit betriebswirtschaftliche Perspektive im EU-
weiten Wettbewerb offen. Der Verband forderte die Bundesministerin deshalb auf
das Votum der Länder ernst zu nehmen und die Legehennenhaltungsverordnung
tatsächlich zu ändern. Dann würde Sie auch tatsächlich etwas für den Tierschutz
tun.

Links zum Thema Tierhaltung und Geflügel,
Links zum Thema Verbände.

 


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