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@grar.de Aktuell - 29.11.2003

Verfütterungsverbot - Verordnungen nur mit Zustimmung der Länder

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat gestern zu dem Ersten Gesetz zur
Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel
angerufen, das Gesetz dahin gehend abzuändern, dass die Mitgestaltungsrechte der
Länder in diesem Bereich gewahrt werden. Auf dieser Grundlage zu erlassende
Rechtsverordnungen sollen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, mit der das
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
ermächtigt wird, die deutschen Verfütterungsverbotsregelungen an unmittelbar
geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft anzupassen. Der
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sieht vor, dass diese
Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme am 26. September 2003
ausgeführt, dass die Mitgestaltungsrechte der Länder auf dem sensiblen Gebiet
des Verfütterungsverbotes tierischer Bestandteile erhalten bleiben müssen.

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