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@grar.de Aktuell - 28.11.2003

BBV: Heuchlerischer Tierschutz

Legehennenhaltung: Bayerischer Bauernverband kritisiert Haltung Künasts zum Bundesratsbeschluss


München (agrar.de) - Als Lichtblick für einen nachhaltigen Tierschutz hat der
Bayerische Bauernverband (BBV) den Beschluss des Bundesrates
bezeichnet, vor einem generellen Verbot der herkömmlichen Käfighaltung neue
Haltungsformen zu prüfen. Als existenzvernichtend und unehrlich hat er die
Ankündigung von Bundesministerin Künast gewertet, den Beschluss des Bundesrates
nicht zu unterschreiben.

Auch die Legehennenhalter, so der Bauernverband, sähen keine Zukunft für die
herkömmliche Käfighaltung, wohl aber gehe es ihnen um einen
Wettbewerbsgleichklang innerhalb der EU, die das Verbot der herkömmlichen
Käfighaltung erst ab 2012 vorsieht und die Kleingruppenhaltung als Alternative
im Gegensatz zu Frau Künast zulässt. Die Legehennenhalter arbeiteten intensiv
daran, die Kleingruppenhaltung als die Haltungsform voranzutreiben, in der sich
die Vorteile der verschiedenen Haltungsformen bei Vermeidung ihrer Nachteile am
tierschonendsten optimieren ließen.

Wenn Bundesministerin Künast weiter am Verbot ab Ende 2006 festhalte, werde sie
verantwortlich dafür sein, wenn die wirtschaftliche Existenz von vielen
bayerischen Hühnerhaltern und deren Familien vernichtet werde und dies in einer
Zeit, in der es auf jeden Arbeitsplatz ankomme. Auch müsse sie sich die Frage
gefallen lassen, wie es zusammenpasse, in Deutschland die Käfighaltung zu
verbieten und gleichzeitig den freiwerdenden Inlandsmarkt für Käfigeier
billigend dem Ausland zu überlassen. Es sei geradezu heuchlerisch, angesichts
dieser Realitäten Retterin von Millionen von Legehennen sein zu wollen.

Auch missachte sie mit ihrer Haltung die Souveränität des Verbrauchers, nachdem
der Anteil der Käfigeier am Markt über 80 Prozent betrage.

Ob der Beschluss des Bundesrates, ein Prüf- und Zulassungsverfahren für
Stallhaltungssysteme einzurichten, die Entwicklung neuer Haltungsformen als
Ersatz für die herkömmliche Käfighaltung zulassen werde, hänge entscheidend von
der Ausgestaltung des Verfahrens ab. Dieses müsse nach den Vorgaben eines
nachhaltigen Tierschutzes ausgerichtet sein und damit auch voll den
Anforderungen von Tiergesundheit, Umweltschutz, Produktqualität, Arbeitsschutz
und Wirtschaftlichkeit entsprechen, forderte der Bayerische Bauernverband.

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