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@grar.de Aktuell - 28.11.2003

Bundesrat: Tierkörperbeseitigung ist öffentliche Aufgabe

Länderkammer ruft Vermittlungsausschuss an


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die
Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten
tierischen Nebenprodukten den Vermittlungsausschuss angerufen.

Ziel der Anrufung ist es, das Gesetz im Sinne der nicht berücksichtigten Teile
der Stellungnahme des Bundesrates vom 26.September 2003 zu ändern. So soll
insbesondere die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten allein
öffentlich-rechtlichen Körperschaften obliegen, da sie in allererster Linie eine
seuchenhygienische, dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienende
Aufgabe sei. Der Bundesrat drängt außerdem darauf, dass die Länder auch künftig
in Entscheidungen einbezogen werden, die die Rechtsbereinigung und Anpassung des
Gesetzes an geltendes EU-Recht betreffen.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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