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@grar.de Aktuell - 28.11.2003

Ergebnis der Sonder-Agrarministerbesprechung zur Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland


Berlin (agrar.de) - Am 27. November 2003 haben sich Bundesministerin Renate
Künast und die Agrarministerinnen und -minister der Länder nach Informationen
des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) auf Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Agrarreform geeinigt, die von einer
deutlichen Mehrheit der Länder mitgetragen werden:

- Beginn der Entkopplung im Jahre 2005; vollständige Einbeziehung aller Prämien
in die Entkopplung (hier bestand Einvernehmen unter den Ländern);

- Einführung einer einheitlichen Flächenprämie auf Basis eines einheitlichen
Regionalmodells - damit herrscht Planungssicherheit für Landwirtinnen und
Landwirte;

- Umverteilung von Prämienvolumen zwischen den Betrieben, d. h. Ablehnung des
Betriebsmodells;

- Eine zumindest begrenzte und verträgliche Umverteilung von Prämienvolumen
zwischen den Regionen (entsprechend den Bundesländern);

- Anwendung eines Kombinationsmodells in einer Übergangsphase, d. h.:

- Die Prämien für Ackerkulturen und Saatgut sowie 75 Prozent des entkoppelten
Teils der Stärkekartoffelprämien werden dem Ackerland zugewiesen;

- die Schlachtprämien für Großrinder, die nationalen Ergänzungsbeträge für
Rinder und die Extensivierungszuschläge für Rinder werden dem Grünland
zugewiesen;

- die Milchprämien, die Mutterkuhprämien, die Sonderprämien für männliche
Rinder, die Schlachtprämien für Kälber, der entkoppelte Teil der
Trockenfutterprämien und 25 Prozent des entkoppelten Teils der
Stärkekartoffelprämien werden betriebsindividuell zugewiesen.

Da die Entkopplung im Milchsektor - zumindest für eine Reihe von Betrieben -
Probleme mit sich bringt, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt,
Lösungen zu erarbeiten.

In der Frage der Anpassung der Prämienrechte im Zeitablauf in Richtung regional
einheitlicher Prämienrechte und im Hinblick auf den Umfang einer Umverteilung
des Prämienvolumens zwischen den Bundesländern ergab sich kein einheitliches
Meinungsbild. Die Bundesregierung wird hier auf den Vorschlag zurückgreifen, den
sie bereits im Vorfeld der Agrarministerbesprechung unterbreitet hatte: Beginn
der Anpassung 2007 und Abschluss 2012, 35 Prozent des Prämienvolumens werden
nach einem Flächenschlüssel verteilt, d. h. kein Bundesland verliert mehr als 5
Prozent seines Prämienvolumens.

Wesentliche Eckpunkte des Entkopplungsmodells in Deutschland liegen nun fest.
Bund und Länder sind ein gutes Stück auf dem Weg der Umsetzung der
EU-Agrarreform vorangekommen. Die Bundesregierung wird nun für Anfang 2004 einen
Gesetzentwurf vorlegen, der sich an diesen Eckpunkten orientiert.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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