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@grar.de Aktuell - 27.11.2003

WLV: Kleingruppenhaltung in artgerecht ausgestalteten Käfigen ist Fortschritt für den Tierschutz

Negativer Beschluss wäre auch Entscheidung gegen Verbraucher


Münster (agrar.de) - Sollte der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung die vom
Agrarausschuss vorgeschlagenen Anpassungen der Legehennenhaltungsverordnung
beschließen, wäre das ein Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes. Eine
Entscheidung dagegen wäre auch eine Entscheidung gegen den Verbraucher, betont
der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV).

Im Kern sollen die Erprobungsmöglichkeiten für die Kleingruppenhaltung in
artgerecht ausgestalteten Käfigen erweitert werden. Ziel muss die Zulassung
dieser Haltungsform auch in Deutschland sein, so der WLV. In dieser Haltungsform
könnten die Legehennen ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben, da
Sitzstangen, Legenest und Scharrbereich vorhanden seien. Gleichzeitig werde dem
Gesundheitsschutz der Tiere und der Ei-Qualität aus hygienischer Sicht Rechnung
getragen. Für den WLV sei es unverständlich, dass die Vorteile dieses
Haltungssystems, die durch ein Pilotverfahren des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bestätigt würden, sowohl von
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast als auch von
NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn ignoriert würden.

Ein Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover habe darüber hinaus
bestätigt, dass die Boden- und Freilandhaltung gerade in den Punkten
Gesundheitsschutz der Tiere und Ei-Hygiene durchaus kritisch zu betrachten sind.
Deshalb sei absolut unverständlich, dass die Kleingruppenhaltung in den
artgerecht ausgestalteten Käfigen als Alternative zur Boden- und Freilandhaltung
sowie zu den nicht mehr zeitgerechten und daher abzulehnenden alten Käfigen in
Deutschland verboten sind, so der WLV.

Der Antrag zur Verlängerung der Übergangsfrist für die alten Käfige um drei
Jahre bis zum 31. Dezember 2009 sei vom Agrarausschuss des Bundesrates
vorgeschlagen worden, um die Erprobungsmöglichkeiten der verschiedenen
Haltungssysteme zum Abschluss bringen zu können. Die derzeit festgelegte
Übergangsfrist, 31. Dezember 2006, würde einen erheblichen Ausfall in der
Eierproduktion in Deutschland nach sich ziehen. Als Folge dieser eng gesetzten
Frist wäre zwangsläufig die überwiegende Aufgabe der Legehennenhaltung in
landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Auswanderung der übrigen
Legehennenhaltung in benachbarte Länder zu erwarten.

Absolut unverständlich sei deshalb die Reaktion von Ministerin Höhn, die den
Vorschlag des Agrarausschusses des Bundesrat ablehnt. Anscheinend habe sie den
Wettbewerbsgedanken, der im Koalitionspapier 'Düsseldorfer Signal' zwischen SPD
und Bündnis90/Die Grünen aufgeführt ist, bereits wieder vergessen. Dort
verankert sei die Maßgabe, EU- und Bundesrecht in der Regel eins zu eins
umzusetzen und selbsterzeugte Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Regionen
auszuschließen. Märkte, Wettbewerbsfähigkeit, Marktanteils- und
Arbeitsplatzverluste - dies alles scheint laut WLV nach wie vor nicht zu
interessieren.

Nach Ansicht des WLV wäre die beste Lösung die sofortige Zulassung der
Kleingruppenhaltung in tierschutzgerecht ausgestalteten Käfigen als Alternative
zur Boden- und Freilandhaltung, wodurch die Halter von Legehennen
Planungssicherheit erhielten und Investitionen in die Eierproduktion getätigt
werden könnten. Die Verbraucher hätten dadurch den Vorteil, dass sie in
benötigter Anzahl Eier aus artgerechter deutscher Produktion kaufen könnten.

Links zum Thema Tierhaltung und Tierschutz,
Links zum Thema Verbände.

 


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