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@grar.de Aktuell - 27.11.2003

RLV: Einheitliche Flächenprämien nicht vertretbar

RLV-Vorstand: Bemessungszeitraum spricht im Ackerbau für Regionalmodell


Bonn (agrar.de) - Der Vorstand des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
(RLV) hat seine Forderung bekräftigt, die Reform der gemeinsamen
Agrarpolitik in Deutschland über ein Betriebsmodell im tierischen Bereich und
die Anwendung des Regionalmodells im pflanzlichen Bereich umzusetzen. Wie die
Mitglieder des Vorstandes auf ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstag vergangener
Woche nochmals deutlich machten, hätten sowohl die relevanten Fachausschüsse wie
auch der Vorstand des Verbandes alle Modelle auf ihre Vor- und Nachteile
überprüft. Im Ergebnis würden weder das Betriebsmodell noch ein reines
Regionalmodell die Einkommensprobleme der wirtschaftenden Betriebe
zufriedenstellend lösen können. Zugleich befürchtet der Vorstand, dass keine der
Ansätze eine mögliche öffentliche Kritik an der Umsetzung der Agrarreform
auffangen könne. In ähnlicher Weise hatte sich vergangene Woche auch
RLV-Präsident Friedhelm Decker gegenüber Nordrhein-Westfalens Umwelt- und
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn in einem Brief geäußert.

Während auf der Ebene des Deutschen Bauernverbandes eine leichte Mehrheit auch
im Ackerbau für das Betriebsmodell eintrete, werde von den rheinischen
Landwirten in diesem Bereich das Regionalmodell bevorzugt. Nach Ansicht des
Vorstandes spreche schon allein die Tatsache, dass die Direktzahlungen bei einer
individuellen Betriebsprämie auf einem Referenzbetrag aus dem Durchschnitt der
Jahre 2000 bis 2002 festgelegt werden sollen, für ein Regionalmodell in diesem
Bereich. Eine große Zahl von Härtefällen sei im Rheinland, wo es jährlich durch
den Braunkohletagebau, aber auch durch den Flächentausch zwischen Getreide- und
Sonderkulturanbauern zu erheblichen Flächenveränderungen käme, damit schlichtweg
vorprogrammiert. Ein Betriebsmodell könne, so der RLV-Vorstand, nur in Erwägung
gezogen werden, wenn die Zuordnung der Zahlungsansprüche auf der Flächenbasis
des Jahres 2005 erfolgen könnte. Eine Änderung der EU-Verordnung zu diesem Zweck
schien den Vorstandsmitgliedern jedoch mehr als fraglich zu sein. Darüber hinaus
sei es angesichts der von der EU-Kommission vorgelegten Optionen für die Zukunft
des Zuckermarktes geboten, durch eine regionalisierte Ackerbauprämie die Belange
der Rübenanbauer mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Nachdrücklich machte der Vorstand deutlich, dass das Offensein des RLV für ein
Kombinationsmodell ausdrücklich nicht das Einverständnis mit einem Abschmelzen
der im tierischen Bereich vorgesehenen Betriebsprämien hin zu einer
einheitlichen Flächenprämie umfasse. Vor allem bei der Milchprämie, aber auch
bei den anderen Tierprämien gebe es zu einer Bemessung der Betriebsprämie auf
einzelbetrieblicher Basis gegenwärtig keine echten Alternativen, wenn die
wirtschaftenden Betriebe in ihrem Bestand erhalten bleiben sollten. Zwar
verkenne man nicht, dass der Aspekt der gesellschaftlichen Akzeptanz der
Direktzahlungen für eine einheitliche Flächenprämie spreche. Ein solcher
Beschluss würde jedoch zu einer massiven und nicht zu vertretenden
wirtschaftlichen Betroffenheit der Milcherzeuger, die keine
Produktionsalternativen hätten, führen. Auch die spezialisierten
Rindfleischerzeuger wären massiv betroffen. Der Verbandsvorstand bekräftigte
deshalb seine Auffassung, dass man einer Entwicklung hin zu einer einheitlichen
Flächenprämie nicht zustimmen könne und forderte die Politik nochmals auf, von
einer solchen Regelung Abstand zu nehmen.

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