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@grar.de Aktuell - 26.11.2003

Höhn: Wichtige Errungenschaft des Tierschutzes in Gefahr

Gegen eine Verlängerung der Käfighaltung von Legehennen


Düsseldorf (agrar.de) - Auf seiner Sitzung am 28. November 2003 entscheidet der
Bundesrat über die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland. Auf der Tagesordnung
steht die zweite Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - die
Schweinehaltungsverordnung. Nordrhein-Westfalen hat hier im vorletzten Jahr mit
einem richtungsweisenden Erlass bereits Zeichen für eine artgerechte Haltung der
Schweine gesetzt. Die jetzt von der Mehrheit der Länder im Agrarausschuss
verabschiedeten Anträge unterschreiten dagegen in vielen Bereichen die gängigen
Haltungsbedingungen der landwirtschaftlichen Praxis.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: 'Diese Anträge sind ein Rückschritt für
den Tierschutz und die Tierhaltung. Gleichzeitig lässt die öffentliche Debatte
um die Schweinehaltung und damit verbunden die Legehennenhaltung unsere
Landwirtschaft in den Augen der Verbraucherinnen und Verbraucher schlecht
dastehen. Ich finde das Bild, das von den Bäuerinnen und Bauern in Deutschland
gezeichnet wird, nicht in Ordnung. Die Praxis zeigt, dass in der Schweinehaltung
in den meisten Betrieben oft höhere Tierschutzstandards eingehalten werden, als
vorgeschrieben sind.'

Verknüpft mit den neuen Regelungen zur Schweinehaltung ist der Antrag, im
Gegenzug für bessere Schweinehaltungsbedingungen die Käfighaltung bei Legehennen
zu verlängern. Hier soll der für 2007 längst gemeinsam beschlossene Ausstieg aus
der Käfighaltung wieder rückgängig gemacht und auf 2010 verschoben werden.
Einzig die Bundesregierung, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sprechen
sich seit Wochen gegen diese Kehrtwende aus. Unterstützt werden sie dabei von
Tierschützerinnen und Tierschützern in ganz Deutschland, die für die
Beibehaltung des Ausstiegs aus der tierschutzwidrigen Käfighaltung
demonstrieren.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: 'Der Ausstieg aus der Käfighaltung gilt
als der Meilenstein auf dem Weg zu einer Neuorientierung der Agrarpolitik. Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999, das von Nordrhein-Westfalen
erstritten wurde, hat klare Tierschutzstandards für Geflügel und Schweine
festgelegt. Das Gericht hat damals herausgestellt, dass wirtschaftliche
Bedürfnisse allein kein Grund sein dürfen, tierschutzrelevante Einschränkungen
hinzunehmen. Offenbar haben sich aber die Lobbyisten der Batteriehaltung in den
meisten Bundesländern durchgesetzt, die das Rad der Geschichte zurückdrehen
wollen - und das, obwohl wir vor nicht allzu langer Zeit mit der überwältigenden
Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates den Tierschutz als Staatsziel in
unser Grundgesetz aufgenommen haben. Es darf nicht sein, dass wir unser
Grundgesetz, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes, die Gefühle der
Menschen und die Rechte der Tiere einfach ignorieren. Nordrhein-Westfalen wird
deshalb diesen Rückschritt im Tierschutz nicht mitmachen.'

Die Ministerin befürchtet zudem, dass die Tendenz zur Industrialisierung, wie
sie bereits bei der Batteriekäfighaltung zu sehen ist, auf andere Bereiche -
etwa auch die Schweinehaltung - übertragen wird, wenn die Bundesländer hier
nicht ein deutliches Zeichen setzen. Dabei sprechen sich die Verbraucherinnen
und Verbraucher für eine artgerechte Tierhaltung aus, so dass in diesem Bereich
gerade auch für kleinere Familienbetriebe gute Marktchancen bestehen. Auch auf
dem Weltmarkt können sich die deutschen Landwirte mit höhern Tierschutzstandards
profilieren, andere Länder wie etwa Dänemark oder die Niederlande sind hier
bereits wegen ihrer höheren Standards Vorreiter.

Links zum Thema Tierhaltung und Geflügel,
Links zum Thema Politik.

 


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