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@grar.de Aktuell - 24.11.2003

Stächele begrüßt Haltung der baden-württembergischen Bauernverbände zur Reform der EU-Agrarpolitik.


Oberkirch (agrar.de) - Die zukunftsgerichtete Haltung der
baden-württembergischen Bauernverbände, die damit auch im Deutschen
Bauernverband eine Vorreiterrolle einnehmen, begrüßte der baden-württembergische
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, nach einem Gespräch
mit den Präsidenten der beiden baden-württembergischen Bauernverbände Gerd
Hockenberger (LBV) und Wendelin Ruf (BLHV). Minister Stächele erörterte mit den
Präsidenten Hockenberger und Ruf am Freitag (21. November) in Oberkirch
(Ortenaukreis) die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik.
'Der offene und faire Dialog des Ministeriums mit den Bauernverbänden hat zu
einer gemeinsamen Position geführt und stärkt die Vertretung der Interessen
Baden-Württembergs bei den anstehenden Verhandlungen mit der Bundesregierung und
den Bundesländern zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen europäischen
Agrarpolitik', so Landwirtschaftsminister Stächele.

Folgende gemeinsame Position wurde festgehalten:

'Gemeinsame Position der baden-württembergischen Bauernverbände (BLHV, LBV) und
Minister Willi Stächele zur Reform der Agrarpolitik

Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik muss aus
baden-württembergischer Sicht in Deutschland nach folgenden Eckpunkten umgesetzt
werden:

- Ziel ist: Eine Bundeseinheitliche Flächenprämie im Jahr 2012 (2014).

- Ab dem Jahr 2005 wird mit einem Kombinationsmodell gestartet. Dabei sollen
nach Ackerland und Grünland differenzierte Flächenprämien mit sogenannten Top up
's (Zusatzzahlungen zum Beispiel für Rinder, Schafe, Kälber sowie in
Baden-Württemberg für Mais) kombiniert werden. Die Top up's sollen
einschließlich der Milchprämie bis 2012 (2014) auf die bundeseinheitliche
Flächenprämie abgeschmolzen werden.

- Für Milch soll die von der EU ab 2004 gewährte Ausgleichszahlung für
beschlossene Preissenkungen in der gesamten Übergangsphase zu 100 Prozent als
Betriebsprämie gewährt werden, soweit eine bundeseinheitliche Flächenprämie
nicht bereits ab dem Startzeitpunkt gesetzlich festgelegt wird.

- Die EU-Bestimmungen, dass Prämien nur gewährt werden können, wenn Umwelt- und
sonstige Bestimmungen des landwirtschaftlichen Fachrechtes eingehalten werden
(cross compliance), dürfen Leistungszahlungen der Agrarumweltprogramme wie
beispielsweise MEKA und sonstiger Förderprogramme nicht in Frage stellen.'

Links zum Thema Agrarpolitik,
Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

 


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