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@grar.de Aktuell - 20.11.2003

Mecklenburg-Vorpommern gegen Verlängerung der konventionellen Käfighaltung

Backhaus: Wir fordern ein unabhängiges Prüfverfahren


Schwerin (agrar.de) - Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Agrarausschuss
des Bundesrates ausdrücklich gegen eine Verlängerung der Ausstiegsfrist aus der
konventionellen Käfighaltung gestellt. 'Wir haben gegen einen entsprechenden
Antrag gestimmt und werden dies auch im Bundesrat tun', stellt
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) klar. Die Aussage der
Tierschutzverbände in einer ganzseitigen Anzeige in der Bild-Zeitung, das Land
habe einer Verlängerung der konventionellen Käfighaltung zugestimmt, ist somit
falsch.

Vielmehr wird Mecklenburg-Vorpommern erneut einen eigenen Antrag in den
Bundesrat einbringen, der ein unabhängiges Prüfverfahren für
Hennenhaltungssysteme fordert. 'Herkömmliche Käfige sind davon
selbstverständlich ausgenommen. Damit muss Schluss sein', sagt Minister
Backhaus.

Es ist ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern, Tierschutz,
Verbrauchersicherheit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Ein Prüfverfahren
nach Paragraph 13 des Tierschutzgesetzes stellt sicher, dass auch serienmäßig
hergestellte Stallsysteme, die dem Tierschutzgesetz entsprechen und darüber
hinausgehen, untersucht werden. 'Für die Wirtschaft würde dies bedeuten, dass
nach Abschluss der Prüfverfahren mehrere tierschutzgerechte Haltungsverfahren
zur Verfügung stehen', betont Minister Backhaus. Eine Abwanderung der Betriebe
ins Ausland, wo die Eier unter Tierschutzgesichtspunkten völlig unakzeptablen
Bedingungen produziert werden, müsse unbedingt aufgehalten werden.

'Die Bundesregierung hatte bereits 2001 angekündigt, im Rahmen einer
entsprechenden Rechtsverordnung eine Bundeseinrichtung mit solch einem
Prüfverfahren zu beauftragen, sie ist jedoch nie aktiv geworden', betont
Minister Backhaus. Die Folge sind deshalb Verzögerungen zu Lasten von Tierschutz
und Tiergesundheit. 'Mein erklärtes Ziel ist die Abschaffung der konventionellen
Käfighaltung nach dem Vorliegen von Ergebnissen aus dem Prüfverfahren', sagt
Backhaus.

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