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@grar.de Aktuell - 20.11.2003

dlv zur Agrarreform: Die Landwirtschaft muss das wirtschaftliche Rückgrat des ländlichen Raums bleiben


Berlin (agrar.de) - Auf der jährlich stattfindenden Tagung haben die
Landesvorsitzenden aller 22 LandeslandFrauenverbände die Umsetzung der
EU-Agrarreform in Deutschland diskutiert und ein Positionspapier, das die
dlv-Fachausschüsse zur Agrarpolitik und zur regionalen Entwicklung
unter den Vorsitzenden Jutta Quoos (Brandenburg) und Ulrike Schellberg
(Rheinland) erarbeitet haben, verabschiedet. Das Positionspapier hat folgenden
Wortlaut:

'Stärkung des ländlichen Raums bedeutet in erster Linie Stärkung
wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe.

Produzierende landwirtschaftliche Betriebe sind das wirtschaftliche Rückgrat des
ländlichen Raums. Kernziel der Agrarpolitik muss die Förderung der
wirtschaftlich Tätigen bleiben. Die deutschen Bäuerinnen und Bauern wollen auch
weiterhin hochwertige Nahrungsmittel produzieren und dadurch wirtschaftlich
gesunde ländliche Räume erhalten.

Der Deutsche LandFrauenverband fordert daher für die nationale Umsetzung der
EU-Agrarreform:

1. Die landwirtschaftlichen Unternehmer/innen haben Anspruch auf zuverlässige
und klar formulierte Informationen über das, was auf ihre Betriebe zukommt.

2. Die landwirtschaftlichen Unternehmer/innen haben ein Recht auf
Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Bund und Länder haben
vielfältige Möglichkeiten der Umsetzung der EU-Agrarreform, die sie nutzen
sollten, um durch langfristige Absicherung der Agrarförderung in Deutschland
eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu erhalten.

3. Grundlage der Produktionskriterien für Umwelt-, Hygiene-, Tierschutz-,
Betriebssicherheits- und Bewirtschaftungsstandards (Cross Compliance) muss das
landwirtschaftliche Fachrecht und die gute landwirtschaftliche Praxis sein. Um
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu erhalten, müssen die
europäischen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in
Deutschland erfüllt, aber nicht übererfüllt werden.

4. Für die Umsetzung der Entkopplung in Deutschland muss eine bundeseinheitliche
Regelung gefunden werden, die keine Benachteiligung gegenüber europäischen
Nachbarn darstellt. Bund und Länder sind aufgefordert, sich auf eine
unbürokratische Ausgestaltung der Entkopplung zu einigen.

5. Die Modulation sollte erst bei einem Prämienvolumen von 5000 Euro pro Betrieb
einsetzen. Das geplante Verfahren mit Vorababzug und Rückerstattung auf Antrag
ist zu bürokratisch.

6. Die Milchprämie sollte betriebsindividuell belassen werden.

Die Modulationsmittel sind neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung
für die landwirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen.
Freigesetzte Mittel aus der Kürzung der Direktzahlungen sollten zur Abfederung
des Strukturwandels durch Vorruhestandsregelungen verwendet werden.

Einkommenskombinationen, Marktstrukturverbesserungen und Qualitätssicherung
bedürfen der besonderen Förderung der reformierten EU-Agrarpolitik. Der
ländliche Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum muss von der EU-Agrarpolitik
profitieren. Dafür sollte die fachliche Kompetenz der LandFrauen als
landwirtschaftliche Unternehmerinnen noch stärker als bisher genutzt werden.'

Links zum Thema Landfrauen,
Links zum Thema Verbände.

 


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