Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 20.11.2003

Schweiz: Neues Gentechnikgesetz ab Januar 2004


Bern (agrar.de) - Das neue Gentechnikgesetz der Schweiz, das vom Parlament am
21. März 2003 verabschiedet wurde, wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Dies
hat der Bundesrat gestern beschlossen und die dafür notwendigen
Verordnungsänderungen genehmigt. Wie in der bisherigen Gesetzgebung im
Umweltschutzgesetz und in der Bundesverfassung stehe der Schutz von Mensch und
Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnik im Zentrum, so das Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (Buwal) in einer Pressemitteilung.

Das Gentechnikgesetz berücksichtigt den Schutz der konventionellen
Landwirtschaft: Wer aussät, muss gewährleisten, dass er gentechfrei
produzierende Betriebe nicht beeinträchtigt. Freisetzungsversuche mit
gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) sind nur noch erlaubt, wenn sie unter
anderem auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten und der
Bedarfsnachweis erbracht ist. Ein Moratorium für die kommerzielle Freisetzung
hat das Parlament abgelehnt.

Warenflüsse sollen kontrolliert werden, um eine Vermischung von transgenen und
gentechnikfreien Produkten zu vermeiden. Damit die Verbraucher frei wählen
können müssen GVO-Produkte klar gekennzeichnet werden.

Ein Verbandsbeschwerderecht gilt in bestimmten Fällen auch beim Inverkehrbringen
von Saatgut, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln, nicht aber bei
Freisetzungsversuchen. Die Haftpflicht wird verschärft und soll auch auch
Umweltschäden abgedecken, die Verjährungsfristen werden verlängert.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de