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@grar.de Aktuell - 17.11.2003

Backhaus: Am Ausstieg aus der Käfighaltung führt kein Weg vorbei


Schwerin (agrar.de) - 'Wir sind in Deutschland nahe dran an vernünftigen,
zukunftsfähigen Lösungen bei der Hennen- und Schweinehaltung, die sowohl die
berechtigten Interessen aller Betroffenen - der Tiere, der Tierhalter und der
Verbraucher - in Übereinstimmung bringt, als auch die europäischen
Rahmenbedingungen berücksichtigt,' sagte der Minister für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus
(SPD).

Den Vorwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Künast, die Haltung der
Bundesländer zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sei
'Anti-Tierschutzpolitik', wies er als unangemessenes und wenig sachdienliches
Schwarze Peter-Spiel zurück. Eine alternativlose Verlängerung der
Übergangsfrist, wie von Sachsen im Bundesrat gefordert, lehnt
Mecklenburg-Vorpommern allerdings auch ab.

'Wir wollen den Ausstieg aus der Käfighaltung schnell und konsequent.
Gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern muss es sein, den Unternehmen einen
Weg aufzuzeigen, um Tierschutz, Verbrauchersicherheit und Wirtschaftlichkeit so
zu verbinden, dass zukünftig in Deutschland noch Eier produziert werden können',
sagte Dr. Backhaus.

Eine Fristverlängerung allein biete keine Gewähr, das gestellte Ziel zu
erreichen. Ohne Alternativen zu Boden- und Freilandhaltungen sei die bereits
erkennbare Abwanderung substanzieller Anteile der heutigen deutschen
Eierproduktion aber mittelfristig nicht zu stoppen. 'Hier ist die
Bundesregierung seit 2001 ihrer Verantwortung schuldig geblieben, im Interesse
der Weiterentwicklung tierschutzgerechter Haltungsformen ein Prüfverfahren für
serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen anzubieten', sagte der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern wird sich deshalb im Bundesrat für einen Kompromiss
einsetzen, der darin besteht, dass eine etwaige Verlängerung der Übergangsfrist
an das Prüfverfahren nach § 13 a Tierschutzgesetz gekoppelt wird. Der
angestrebte Ausstieg aus der bisherigen Art der Käfighaltung soll danach
spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung des
Bundes vollzogen sein. 'Die Einführung des Prüfverfahrens hat für
Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Wir können uns dabei an guten
Beispielen aus Schweden oder der Schweiz orientieren', sagte Minister Backhaus.

Ausgangspunkt der neuerlichen Kontroverse ist der Antrag Sachsens im Bundesrat,
die Übergangsfrist zu tierschutzgerechten Haltungsformen um drei Jahre bis
31.12.2009 zu verlängern. Dieser hatte gegen die Stimmen aus
Mecklenburg-Vorpommern im Agrarausschuss des Bundestages eine Mehrheit gefunden.

Links zum Thema Tierhaltung und Geflügel,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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