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@grar.de Aktuell - 14.11.2003

Sachsen-Anhalt: Ökokonto für mehr Freiraum beim Ausgleich von Natur-Eingriffen

Wernicke: Kein Freibrief für Beliebigkeit


Magdeburg (agrar.de) - Investoren und Gemeinden sollen mehr Spielraum für die
Kompensation von Flächenversiegelung und anderen Eingriffen in Natur und
Landschaft bekommen. Umweltministerin Petra Wernicke stellte dazu am Freitag auf
einer Naturschutzkonferenz in Magdeburg das neue Instrument Ökokonto vor. Es ist
Bestandteil des neuen Naturschutzgesetzes, das sich derzeit in den
parlamentarischen Beratungen befindet.

Wernicke nannte das Ökokonto ein 'anspruchsvolles Vorhaben'. Gemeinden und
Investoren erhielten mehr Freiraum für wirtschaftliches Agieren. Zugleich
betonte die Ministerin: 'Das Ökokonto ist kein Freibrief für Beliebigkeit. Der
Schutz der Umwelt wird keinen Millimeter aufgeweicht. Alle Ausgleichsmaßnahmen
müssen auch tatsächlich geeignet sein, dauerhaft zur Aufwertung des
Naturhaushaltes beizutragen. Der Verlust für die Umwelt durch Versiegelung an
der einen Stelle muss auch weiterhin zu 100 Prozent durch Ausgleich und Ersatz
an anderer Stelle kompensiert werden. Die Finanzierung erfolgt durch den
Verursacher.'

Mit dem Ökokonto soll das Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und
Landschaft spürbar vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen auch ohne
konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen möglich und später als
Kompensation anerkannt werden. Auch könnte ein Investor, der selbst keine
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nimmt, die Finanzierung von
Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen.

Eine weitere Erleichterung bringt die neue Regelung, dass Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nicht mehr zwangsläufig an Ort und Stelle durchgeführt werden
müssen, sondern auch in gewisser Entfernung möglich werden.

Dreh- und Angelpunkt des neuen Systems sind die unteren Naturschutzbehörden bei
den Landkreisen. Sie führen das so genannte Ökokonto. Bei ihnen müssen die
geplanten Maßnahmen angezeigt werden. Sie prüfen und bestätigen die dauerhafte
Wirksamkeit für Natur und Landschaft.

Als Grundsatz gilt: Nur wenn die untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben
hat, wird die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in das Ökokonto aufgenommen und
kann auf künftige Vorhaben angerechnet werden.

Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt. Anbieter von Maßnahmen können sich
in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -
also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen -
zusammen gebracht.

Sachsen-Anhalt ist neben Hessen und Schleswig-Holstein eines der ersten
Bundesländer, das außerhalb des Baugesetzbuches ein Ökokonto für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen einführen will.

Ziel von Ministerin Wernicke ist es, das Ökokonto möglichst zeitnah nach der
Verabschiedung des neuen Naturschutzgesetzes zu starten. Vor diesem Hintergrund
hat sie sehr frühzeitig das Gespräch mit den Akteuren gesucht.

Zur Naturschutzkonferenz hatten sich rund 100 Vertreter aus den Landkreisen, der
Wirtschaft und Landwirtschaft sowie des Naturschutzes angemeldet.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

 


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