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@grar.de Aktuell - 14.11.2003

Gentechnikrecht: Keine Einigung im Vermittlungsausschuss


Berlin (agrar.de) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am
Donnerstag das Verfahren zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht
ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.

Da man sich nicht auf einen Kompromiss verständigen konnte wird das Gesetz am
28. November vom Bundesrat abgelehnt, kann vom Bundestag aber mit der
Kanzlermehrheit beschlossen werden. Die Zuständigkeiten für die Gentechnik
werden damit voraussichtlich vom Umweltbundesamt (UBA) auf das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) übertragen werden.

Die beabsichtigte Änderung beurteilte der Bundesrat bei der Anrufung des
Vermittlungsausschusses als 'fachlich nicht nachvollziehbar'. Die Gentechnik sei
eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes, bei der sämtliche Auswirkungen im
Rahmen der Herstellung, Nutzung und Entsorgung der gentechnisch veränderten
Organismen auf die gesamte Umwelt und die menschliche Gesundheit berücksichtigt
werden müssen. Daher greife diese Aufgabe weit über die Aufgaben des Bundesamtes
für Naturschutz, die sich auf die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege
beschränken, hinaus.

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