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@grar.de Aktuell - 12.11.2003

dlv fordert Arbeitsmarktinitiativen speziell für Frauen


Berlin (agrar.de) - Arbeitsmarktinitiativen speziell für Frauen forderte
LandFrauen-Präsidentin Erika Lenz anlässlich des Parlamentarischen Abends des
Bundesverbandes der LandFrauen am 11. November 2003 in Berlin. Vor rund 80
Bundestagsabgeordneten, darunter die Ausschussvorsitzende des Agrarausschusses
Herta Däubler-Gmelin und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Kerstin Griese und die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesfrauenministerium Christel Riemann-Hanewinckel, sagte die Präsidentin,
dass sich die Arbeitsmarktpolitik vor allem im ländlichen Raum stärker als
bisher der Förderung von Einkommenskombinationen zuwenden müsse. 'Setzen Sie
sich für Existenzgründungsideen speziell von Frauen ein! Wir versichern Ihnen,
hier liegt noch ein großes Potenzial brach, das mit relativ geringen
Finanzmitteln und Aufwand aktiviert werden kann,' begründet sie diese Forderung.

Aber die bestehenden Instrumentarien der Arbeitsplatzförderung reichen dafür
nicht aus oder sind nicht flexibel genug. Sie entsprächen vielfach nicht dem
kreativen und unternehmerischen Denken der Frauen, betonte Lenz weiter.
Einerseits seien sie zu bürokratisch und andererseits gingen sie von viel zu
hohem Förderbedarf aus.

In diesem Zusammenhang stellte die Präsidentin das Positionspapier der
LandFrauen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor, das der
dlv-Fachausschuss für Frauen, Familien und Gesellschaftspolitik unter Vorsitz
von Präsidiumsmitglied Marianne Anselm erarbeitet hat und das von der
Landesvorsitzendenkonferenz am Nachmittag verabschiedet worden war.

Darin fordern die LandFrauen:

* Bei Unternehmerinnen müssen die sozialrechtlichen und versicherungstechnischen
Lücken für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschlossen werden.

* In Existenzgründerinnenprogrammen muss kompetent über die Möglichkeit von
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie über versicherungstechnische Fragen
informiert werden.

* Der Gesetzgeber muss Schwangerschaft und Mutterschaft der Betriebsleiterin als
Grund für die Gewährung von Kurzarbeit für die Mitarbeiter anerkennen.

* Für die Qualifizierung von Tagemüttern müssen verbindliche Standards
aufgestellt werden.

Links zum Thema Landfrauen,
Links zum Thema Politik.

 


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