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@grar.de Aktuell - 11.11.2003

EU-Kommission genehmigt Zuschüsse zum Ausgleich für Dürreschäden in deutschen Agrar- und Aquakulturbetrieben


Brüssel (agrar.de) - Heute hat die Europäische Kommission Deutschland
im Rahmen der EU-Regeln für staatliche Beihilfen die Genehmigung erteilt,
landwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben der Aquakultur in mehreren
Bundesländern öffentliche Zuschüsse in Höhe von insgesamt 90 Mio. Euro zu
gewähren. Damit sollen die Einkommenseinbußen ausgeglichen werden, die infolge
des extrem trockenen Wetters im Jahr 2003 entstanden sind. Die Beihilfe wird vom
Bund sowie den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
finanziert und in den Jahren 2003 und 2004 gewährt.

Hierzu erklärte Franz Fischler, EU-Kommissar für Landwirtschaft, Entwicklung des
ländlichen Raums und Fischerei: 'Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen
den deutschen Behörden und unseren Dienststellen konnte diese Beihilferegelung
in Rekordzeit genehmigt werden, so dass den Landwirten in dieser schwierigen
Lage rasch geholfen werden kann.'

Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen oder Zinszuschüssen für
Kapitalmarktdarlehen gewährt. Die kapitalisierte Zinsverbilligung beträgt in der
Regel bis zu 10% des Darlehensbetrags. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal
vier Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Jahr. Werden Direktzuschüsse
gewährt, so dürfen sie 20% der erlittenen Einkommenseinbußen nicht
überschreiten. Die Einkommenseinbußen werden auf Ebene der einzelnen Betriebe
ermittelt. Die Beihilfe beantragen können Betriebe, deren Bruttoerzeugung bei
den betreffenden Anbaukulturen oder Aquakulturerzeugnissen um mindestens 30%
unter denen eines normalen Jahres liegt; in benachteiligten Gebieten müssen die
Einbußen um mindestes 20% unter dem jährlichen Durchschnitt liegen.

Widrige Witterungsverhältnisse wie Dürre, Frost, Eis, Hagel oder Regen als
solche sind nach dem 'Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im
Agrarsektor' noch nicht als Naturkatastrophen anzusehen. Wegen der Schäden, die
diese Ereignisse bei der landwirtschaftlichen Erzeugung verursachen können, ist
die Kommission jedoch bereit, sie Naturkatastrophen gleichzusetzen, wenn die
Schadenshöhe einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Wert wurde für
die normale Erzeugung in benachteiligten Gebieten auf 20 Prozent und in den
anderen Gebieten auf 30 Prozent festgesetzt. Diese Bedingungen sind im
vorliegenden Fall erfüllt.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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