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@grar.de Aktuell - 07.11.2003

FFH-Nachmeldungen in Bayern: 30 Organisationen richten Erklärung an die Staatsregierung


München (agrar.de) - Mit großer Sorge verfolgen der Bayerische Gemeindetag, der
Bayerische Landkreistag, der Verband der bayerischen Bezirke sowie die Verbände
der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes und des Handwerks die
weitere Nachmeldung Bayerns im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und
Vogelschutzrichtlinie. Für die regionale Umsetzung dieser EU-Richtlinien
beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung nach den bereits gemeldeten 550.000
Hektar weitere Flächen im Umfang von ca. 290.000 Hektar einzubeziehen.

'Wir appellieren an die Staatsregierung, den bayerischen Städten und Gemeinden,
der Industrie, dem Gewerbe, dem Handwerk und der bayerischen Land- und
Forstwirtschaft die unverzichtbaren Wirtschaftsräume und
Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten und überzogenen Vorstellungen bezüglich
des Flächenumfangs der nachzumeldenden Gebiete eine deutliche Absage zu
erteilen', heißt es in der Erklärung der 30 Organisationen.

Die Beteiligten fordern die Bayerische Staatsregierung auf, das Prinzip der
Nachhaltigkeit zu beachten. Ökonomische, ökologische und soziale Belange seien
gleichberechtigt zu verfolgen, um den berechtigten Interessen des ländlichen
Raums Rechnung zu tragen. Soweit weitere Gebiete nachgemeldet werden müssten,
seien vorab die Entwicklungsmöglichkeiten von Industrie, Gewerbe, Handwerk,
Land- und Forstwirtschaft sowie der Kommunen vorrangig und nachhaltig
sicherzustellen. Die Eigentums- und Nutzungsrechte müssten unangetastet bleiben.
Die Betroffenen, wie auch ihre Verbände und Berufsstände erwarten, unverzüglich
und umfassend beteiligt zu werden. In dem vom Umweltministerium angekündigten
Dialogverfahren müssten die Anliegen der Betroffenen berücksichtigt werden. Für
die weitere Nachmeldung von Flächen wird der Staat aufgefordert, soweit wie
möglich Flächen bereitzustellen.

Die Organisationen befürchten, dass nun auch die Grundstücke und Flächen
betroffen sind, die bei der letzten FFH-Meldung aus gutem Grund ausgeklammert
wurden. Neben öffentlichen Bedarfsflächen und kommunalen Flächenressourcen
werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nun verstärkt die im Privateigentum
stehenden Grundstücke erfasst werden.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema Verbände.

 


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