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@grar.de Aktuell - 07.11.2003

BBV: Bewährte Gesetze beibehalten

Bundeswaldgesetz und Bundesjagdgesetz gewährleisten den Schutz des Waldes


München (agrar.de) - Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes
(BBV) hat zu den von der Bundesregierung geplanten Novellen zum
Bundeswaldgesetz und zum Bundesjagdgesetz zwei Stellungnahmen verabschiedet.

Darin lehnt das BBV-Präsidium eine Änderung des Bundeswaldgesetzes entschieden
ab. Das bestehende Bundeswaldgesetz habe sich bestens bewährt und gewährleistet
auch weiterhin vorbildlich eine zeitgemäße und ausgewogen nachhaltige
Waldpflege. 'Wer dem Wald helfen will, muss den Wald pflegen und sein Holz
verwenden', stellt das Präsidium fest.

Keine Ökologie ohne Ökonomie

Die von der rot-grünen Bundesregierung angedachten Änderungen des
Bundeswaldgesetzes, insbesondere die Definition der 'guten fachlichen Praxis',
würde die überlebensnotwendige Wirtschaftlichkeit der Waldpflege völlig
blockieren. Die Befürchtungen des Berufsstandes werden durch das Gutachten der
Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft zu den
Naturschutzforderungen des Bundesamtes für Naturschutz eindrucksvoll
untermauert. Die Gutachter kommen zu dem Schluss: Die zusätzlichen
Naturschutzkosten könnten für viele ohnehin ums wirtschaftliche Überleben
kämpfende Forstbetriebe vollends den Ruin bedeuten. Allein die Definition der
guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft würde drastische Mehrkosten für
die Waldbesitzer verursachen. Damit würden auch ökologische Ziele konterkariert.
Keine Ökologie ohne Ökonomie, gibt das BBV-Präsidium zu bedenken.

Die anhaltend unbefriedigende Erlössituation mache es zwingend erforderlich, die
Forstbetriebe zukünftig monetär und ordnungspolitisch stärker zu entlasten.
Weitere kostenträchtige Restriktionen durch übertriebene und unbegründete
Bewirtschaftungseinschränkungen, insbesondere durch eine naturschutzfachliche
Überfrachtung des Bundeswaldgesetzes, seien für die Waldbesitzer nicht
hinnehmbar. Um besondere Naturschutzmaßnahmen im Wald umzusetzen, sind
ordnungspolitische Maßregeln ohnehin der schlechteste Weg. Vielmehr sollte die
Bundesregierung auf freiwillige Leistungen der Waldbesitzer setzen und diese
durch gezielte staatliche Programme fördern.

Landeskultur und Naturschutz berücksichtigt

Mit Nachdruck fordert das BBV-Präsidium, dass die bewährten Regelungen des
Bundesjagdgesetzes sowie der Schutz des Jagdrechts vor eigentums- und
ökonomiefeindlichen Bestimmungen aufrechterhalten bleiben. Das Jagdrecht biete
umfassende Möglichkeiten für eine zeitgemäße und moderne Jagdausübung. Das
bestehende Jagdrecht enthalte Regelungen, die durch verantwortungsvolles,
eigenverantwortliches Handeln der Jagdgenossenschaften, Jäger und Jagdbehörden
eine an den land- und forstwirtschaftlichen Zielen ausgerichtete Jagdausübung
gewährleisten. Die Vorschriften müssten nur konsequent umgesetzt werden. Aber
auch die Ansprüche der Bevölkerung im Hinblick auf die Landeskultur und den
Naturschutz finden im Jagdgesetz umfassende Berücksichtigung.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes erwartet, dass die grundgesetzlich
verankerte Eigentumsgarantie auch im Hinblick auf das Jagdrecht gewahrt bleibe.
Hierbei stehe insbesondere der Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor
untragbaren Wildschäden im Mittelpunkt.

BBV-Stellungnahmen:
- Bundeswaldgesetzt
- Bundesjagdgesetz

Links zum Thema Verbände.

 


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