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@grar.de Aktuell - 06.11.2003

Förderung für Sonnen- und Windenergie beschlossen


Berlin (agrar.de) - Im Einvernehmen mit den Ministerien für Umwelt und
Wirtschaft haben die Koalitionsfraktionen ein Vorschaltgesetz für die
Photovoltaik beschlossen. Diese Regelung ist notwendig geworden, weil die
EEG-Novelle nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2004 in Kraft treten kann.

An dem Regierungsentwurf werden dabei nur geringfügige Modifikationen
vorgenommen. Das Vorschaltgesetz soll bereits im Dezember 2003 im Bundestag
beschlossen werden. Die Vergütungssätze sollen zur Kompensation des
ausgelaufenen 100.000-Dächer-Programms angepasst werden: Die Grundvergütung
beträgt danach voraussichtlich 45,7 Cent pro Kilowattstunde, die Aufschläge für
Gebäude bis zu einer Leistung von 30 kW 11,7 Cent beziehungsweise 9,3 Cent ab
einer Leistung von 30 kW.

Windkraft wird weiter gefördert

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement (SPD) haben sich über den weiteren Ausbau der erneuerbaren
Energien geeinigt: Die Förderung der Windenergie und anderer alternativer
Energieträger in Form der Einspeisevergütung bleibt bestehen. Windkraftparks vor
der Küste (offshore) werden zukünftig besonders gefördert.

Windkraftanlagen müssen dem Kompromiss zufolge jedoch deutlich schneller
profitabel werden. Neue Anlagen an windschwachen Standorten im Binnenland haben
künftig kaum noch Chancen auf Förderung. Windräder an guten Küstenstandorten
werden im kommenden Jahr mit 6,3 Prozent weniger Zuschuss auskommen müssen. In
den Folgejahren sinkt die Vergütung für alle Anlagen um zwei Prozent jährlich,
statt wie bisher nur um 1,5 Prozent. Binnenland-Standorte, deren Produktivität
unter 65 Prozent eines definierten Referenzwertes liegt, dürfen künftig gar kein
Geld mehr aus der EEG-Umlage erwarten.

Solar-Anlagen erhalten ab 2004 eine deutlich erhöhte Förderung. Damit will die
Bundesregierung die Photovoltaik-Branche für das im Sommer ausgelaufene
100.000-Dächer-Programm kompensieren.

Clement setzte durch, dass deutlich mehr Unternehmen von den Ökostrom-Kosten
befreit werden. Die Härtefall-Klausel greift künftig schon bei Unternehmen mit
zehn Gigawattstunden Stromverbrauch, statt bisher 100.

Einzelheiten der Einigung können hier abrufgerufen werden.

Links zum Thema Energie,
Links zum Thema Förderung.

 


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