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@grar.de Aktuell - 06.11.2003

Finanzausschuss beschließt Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen


Berlin (agrar.de) - Zum Finanzausschussbeschluss über die Steuerbefreiung von
Biokraftstoffen erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin,
und Hans-Josef Fell, technologiepolitischer Sprecher von Bündnis 90 /
Die Grünen:

'Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags umfassend beschlossen,
Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien. Damit sind künftig Biogas,
synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol und
Wasserstoff aus Biomasse sowie Fettsäuremethylester steuerbegünstigt.

Mit der neuen Regelung wird nun auch die Beimischung von Biokraftstoffen bei
Mineralölen künftig steuerfrei zugelassen. Nach Verabschiedung und Inkrafttreten
dieser Änderungen wird für den Anteil beigemischter Biokraftstoffe bei Diesel
und anderen Mineralölen bis Ende 2009 keine Mineralölsteuer mehr erhoben.

Die Steuerbegünstigung der Beimischung von Biokraftstoffen soll der
Biokraftstoffbranche den nötigen Anschub geben. Breite Unterstützung gibt es
deshalb aus den Naturschutzorganisationen, der Wissenschaft, der
Automobilindustrie und dem Bauernverband.

Mit dem Gesetz soll außerdem der deutsche Biokraftstoffmarkt künftig unter
anderem vor dem Import von Bioethanol unbekannter Herkunft und Güte geschützt
werden. Hierzu sind spezielle Kontroll- und Überwachungsbestimmungen aufgenommen
worden.

Die Steuerbegünstigung und der Schutz gerade von Bioethanol sind die
Voraussetzung für viele Landwirte und Alkoholproduzenten gebrannten Alkohol
nicht nur als Getränk, sondern auch als Biokraftstoff zu vermarkten und so ihre
Existenz mit abzusichern.

Die Vorteile der Biokraftstoffe liegen darin, dass:

- der Ausstoß von Klimagasen deutlich gesenkt werden kann;

- die Abhängigkeit vom Erdöl als Kraftstoff verringert wird;

- die Potenziale für Biokraftstoffe auch im biologischen Anbau sehr hoch sind;

- der Naturschutz profitiert, indem etwa die durch Landschaftspflegemaßnahmen
anfallende Biomasse einer ökonomischen Verwertung zugeführt werden kann;

- die Landwirte neue Einkommensmöglichkeiten erschließen können, auch in einer
ökologischen Landwirtschaft, und dass aufgrund der Steuerbefreiung neue
Technologien entwickelt werden, die künftig auch exportiert werden können.'

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