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@grar.de Aktuell - 05.11.2003

Änderung bei Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bleibt umstritten


Berlin (agrar.de) - Die Absicht der Bundesregierung, das bisherige
Vorschlagsrecht des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) für die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten in
ein Anhörungsrecht umzuwandeln, ist bei den Sachverständigen einer
nichtöffentlichen Anhörung im Landwirtschaftsausschuss am Mittwochmorgen auf ein
geteiltes Echo gestoßen. Das berichtet die Pressestelle des Bundestages.

Ein Vorschlagsrecht sei bei Anstalten des öffentlichen Rechts, die wie die BLE
weder körperschaftlich verfasst sind noch Selbstverwaltungsrechte haben, weder
rechtlich notwendig noch allgemein üblich, hatte die Regierung ihren
Gesetzentwurf begründet. Die BLE wurde 1995 durch Zusammenlegung der ehemaligen
Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und des ehemaligen
Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft errichtet. Die BLE ist
Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union bestehenden gemeinsamen
Marktorganisationen und ist insbesondere bei der Intervention von Waren, bei der
privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen tätig.

Der Einzelsachverständige Professor Jürgen Salzwedel bezeichnete die geplante
Änderung als sachlich gerechtfertigt. Die BLE sei eine öffentliche Körperschaft,
die überwiegend für den Gesetzesvollzug ohne Ermessensspielräume zuständig sei.
Ein Anhörungsrecht des Verwaltungsrates bei der Benennung des Präsidenten sei
daher ausreichend.

Dieser Ansicht schloss sich Professor Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu
Berlin) an. Bei der vorgeschlagenen Änderung handele es sich um eine
Organumgestaltung in einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die BLE sei Teil der staatlichen Organisation und habe keine wirtschaftslenkende
Funktion.

Dieser Auffassung widersprach der Vertreter des Deutschen Raiffeisenverbandes,
Petersen, mit Nachdruck. Die BLE habe durchaus eine 'marktorientierte
Aufgabenstellung', da sie für die Durchführung der EU-Marktordnungen
verantwortlich sei. Sie wirke damit auch auf die Dispositionen von Unternehmen
ein. Vor diesem Hintergrund sei es ein 'falsches Signal', den behördlichen
Charakter der BLE herauszustreichen. Vielmehr sollte im Sinne einer
sachbezogenen Leitung an dem bisherigen Vorschlagsrecht festgehalten werden.

Adalbert Kienle vom Deutschen Bauernverband wies darauf hin, dass die Vertreter
der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbraucher, des Bundes und der Länder
im Verwaltungsrat das Vorschlagsrecht bisher stets sachbezogen und nicht
parteipolitisch wahrgenommen hätten. An dieser fachlichen Kontinuität sollte
daher unbedingt festgehalten werden. Die geplante Änderung sei eine 'politische
Demonstration' gegen die sich der Verwaltungsrat bei einer Abstimmung im Juni
mit Ausnahme der Ministeriumsvertreter einstimmig ausgesprochen habe.

Erwin Fromme vom Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels betonte, die
Umwandlung des Vorschlags- in ein Anhörungsrecht würde den bewährten
Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Verbänden und Politik, der für die
Zusammenarbeit in den Bereichen Import und Export und das Funktionieren des
Außenhandels von entscheidender Bedeutung sei, empfindlich stören. Sollte an der
Änderung festgehalten werden, müsse die Wirtschaft ihre Mitarbeit in der BLE neu
überdenken.

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