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@grar.de Aktuell - 31.10.2003

BDP: EU-Kommission scheut Festlegung von Saatgutschwellenwerten


Bonn (agrar.de) - Die EU-Kommission drückt sich vor der politischen
Verantwortung, die für Anfang dieser Woche vorgesehene Entscheidung zur Frage
der zufälligen und technisch unvermeidbaren Anwesenheit von GVO-Spuren in
konventionellem Saatgut zu treffen. 'Die deutsche und europäische
Saatgutwirtschaft wird seit vielen Jahren durch Nichtentscheidungen mit Rechts-
und Planungsunsicherheit konfrontiert', so Dr. Ferdinand Schmitz,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP).
'Die Kommission hat versagt; EU-Kommissar David Byrne stellt nun nach Jahren auf
einmal fest, dass er falsche Rechtsgrundlagen hat'.

Die Kommission hatte Schwellenwerte mit 0,3 Prozent für Raps, 0,5 Prozent für
Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben sowie 0,7 Prozent für Soja vorgeschlagen. 'Nach
Auffassung der Pflanzenzüchter wäre dieser Kommissionsvorschlag ein Schritt in
die richtige Richtung gewesen. Obwohl wesentliche Bereiche nicht abgedeckt
gewesen wären und bei der Höhe der Schwellenwerte Zweifel angemeldet werden',
stellt die BDP-Geschäftsführung fest. Insbesondere bei Raps bleiben Bedenken,
die einer periodischen Überprüfung bedürfen.

Die jetzt beschlossene Verlagerung der Entscheidung führt zu einer weiteren
Verzögerung der notwendigen rechtlichen Regelung auf unbestimmte Zeit. Nach
Bewertung des BDP sind die wahren Hintergründe darin zu sehen, dass einige
Mitgliedsstaaten nicht mit der Höhe der Schwellenwerte einverstanden sind und
ihrerseits einen 0,1-prozentigen Grenzwert fordern. 'Offensichtlich scheint wohl
Kommissar Byrne angesichts des Wahltermins für die Kommission keine
Konfrontation mit Mitgliedsstaaten zu wagen. Das ist verantwortungslos', so Dr.
Schmitz weiter.

Wenn die Politik jetzt Vorschläge eines 0,1-prozentigen Schwellenwertes
unterstützt, bewegt sie sich nicht nur an der Nachweisgrenze, sondern behindert
bewusst eine Zukunftstechnologie für Europa und verkennt naturwissenschaftliches
Verständnis dafür, dass es Null in der Natur nicht gibt. Eine Produktion von
kennzeichnungsfreiem Saatgut bei einem Schwellenwert von 0,1 Prozent ist nur
möglich, wenn kein Anbau von gentechnisch veränderten Sorten stattfindet. Dr.
Schmitz: 'Das scheinen ja einige politisch Verantwortliche zu wollen, die sich
mit Quasi-Null-Forderungen äußern.'

Wenn solche Forderungen Realität würden, hätte die deutsche Saatgutwirtschaft
nur zwei Möglichkeiten:
Entweder die Saatgutproduktion - auf immerhin 213.000 Hektar in Deutschland -
müsste eingestellt werden oder die Saatgutwirtschaft wäre gezwungen, alle
Saatgutpartien zu kennzeichnen; was letztlich dazu führen würde, dass der
Landwirt ebenfalls all seine Produkte kennzeichnen müsste. Die Wahlfreiheit des
landwirtschaftlichen Unternehmers würde eingeschränkt. Aber gerade diese
Konsequenz widerspricht der Politik von Bundesministerin Künast, für die die
Wahlfreiheit stets an oberster Stelle steht. Wer nun darauf hofft, Saatgut aus
anderen Ländern zu beziehen, wird enttäuscht werden, da dort ebenfalls unter der
Anwesenheit von GVO produziert wird.

Der BDP fordert nachdrücklich sowohl die EU-Kommission als auch die
Bundesregierung auf, die weiterhin drohende Rechts- und Planungsunsicherheit für
den gesamten Wirtschaftszweig zu beseitigen.

Links zum Thema Saatgut und Züchter,
Links zum Thema Verbände.

 


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