Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 30.10.2003

QS-Bedingungen müssen auch im Ausland eingehalten werden

Übergangszeit für Verfütterung von tierischen Fetten


Berlin (agrar.de) - Ausländische Lebensmittel werden das QS-Zeichen nur
erhalten, wenn die entscheidenden Kriterien zur Lebensmittelsicherheit erfüllt
sind. Dies stellt die QS-GmbH in Einzelverhandlungen mit ausländischen Bündlern
und Qualitätsmanagementsystemen sicher. Bisher haben noch keine ausländischen
Organisationen eine Genehmigung für die Lieferung von Ware in das QS-System
erhalten. Dies stellte der Geschäftsführer der QS-GmbH, Dr. Hermann-Josef
Nienhoff, im Rahmen eines vom Deutschen Bauernverband (DBV)
durchgeführten Bündlertreffens fest.

Kritische Nachfragen hatte der QS-Gesellschafterbeschluss vom August ausgelöst,
für einen befristeten Zeitraum Schweinefleisch aus dem Ausland im QS-System zu
akzeptieren, auch wenn in der Fütterung tierische Fette eingesetzt wurden. In
Deutschland ist die Verfütterung von tierischen Fetten an Nutztiere - außer bei
Speiseresten - vom Gesetzgeber verboten, in allen übrigen EU-Staaten aber
erlaubt. Seit Gründung von QS im Oktober 2001 ist dieses Kriterium im
QS-Anforderungskatalog festgeschrieben und gilt somit auch für ausländische
Unternehmen, die sich am System beteiligen.

Die Einbindung ausländischer Ware in das System, so Nienhoff, werde die QS GmbH
aber mit ausländischen Qualitätsmangement-Systemen in Gesprächen einzeln
verhandeln. Hier werde auch die mögliche Verwendung von tierischen Fetten ein
Thema sein. Die entscheidenden Kriterien in Bezug auf die Sicherheit von
Lebensmitteln seien für QS aber unabdingbar, so Nienhoff.

Einzelne Landwirte aus Nachbarstaaten, die sich bereits jetzt über einen
deutschen Bündler am QS-System angeschlossen haben, dürfen nach wie vor keine
tierischen Fette in der Schweinemast einsetzen.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de