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@grar.de Aktuell - 29.10.2003

BBV zur EU-Agrarreform: Bäuerliche Unternehmerfamilien stärken

Präsidium verabschiedet Eckpunkte zur nationalen Umsetzung


München (agrar.de) - Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes
(BBV) hat am Montag Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der
EU-Agrarreform verabschiedet. Die Empfehlungen dafür hatten die vier
BBV-Fachausschüsse für tierische Veredelung, pflanzliche Erzeugung, Agrarpolitik
und Sonderkulturen sowie Vertreter des Zentralverbandes der Milcherzeuger Bayern
in ihrer gemeinsamen Sitzung am 21. Oktober 2003 in Herrsching vereinbart. Damit
wurden die Grundsatzpositionen zur nationalen Umsetzung weiterentwickelt, die
der Bayerische Bauernverband bereits Ende Juli 2003 erarbeitet hatte.

Betriebsindividuelles Modell

Bäuerliche Unternehmerfamilien zu stärken und den Schaden für die bayerische
Landwirtschaft zu begrenzen müsse nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes
bei der nationalen Umsetzung eindeutig im Vordergrund stehen. Eine vollständige
Entkoppelung nach dem betriebsindividuellen Modell sei hierfür grundsätzlich
geeignet. In der Diskussion um die Entkoppelung sei zu beachten, dass spätestens
2009 eine erneute Halbzeitbewertung ansteht, bei der Markt- und
Marktordungsveränderungen zu berücksichtigen sind.

Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müsse auch berücksichtigt werden, wie
wichtige Wettbewerber (z.B. Frankreich, Österreich) die nationalen Spielräume
nutzen. 'Die Milchprämie ist zum spätest möglichen Zeitpunkt zu entkoppeln und
dann betriebsindividuell zuzuteilen, so dass leistungsstarke Milchbetriebe im
Acker- und Grünland nicht zusätzlich geschwächt werden. Die Modulationsmittel in
Bayern sind vorrangig für Milchbetriebe, unter besonderer Berücksichtigung des
Grünlands, einzusetzen, da diese von den Reformbeschlüssen am stärksten
betroffen sind', empfiehlt das BBV-Präsidium.

Attraktive Kulturlandschaft garantieren

Von großer Bedeutung sei der Erhalt von Agrarumweltprogrammen und der
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Diese Maßnahmen tragen wesentlich
dazu bei, die flächendeckende Landbewirtschaftung und das bestehende attraktive
Kulturlandschaftsbild in Bayern zu gewährleisten. Hier stehen in Bayern
durchschnittlich 190 Euro je Hektar an bestehender Grünlandförderung auf dem
Spiel. Diese wichtigen Programme dürften weder durch das Grünlanderhaltungsgebot
noch durch nationale Verschärfungen bei der Umsetzung von Cross Compliance
(Verknüpfung der EU-Direktzahlungen mit Standards in Umwelt-, Tierschutz etc.)
ausgehebelt bzw. eingeschränkt werden. Darüber hinaus sei die Bündelung von
Kontrollen wichtig, so dass letztendlich nicht mehr als ein Kontrollvorgang je
Betrieb erfolgt. Unsinnige Doppelkontrollen seien unbedingt zu vermeiden.

Die ausführliche Stellungnahme des Präsidiums ist im Internet abrufbar.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Verbände.

 


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