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@grar.de Aktuell - 28.10.2003

BBV zu Grüner Gentechnik: Klare Spielregeln notwendig


München (agrar.de) - Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes
(BBV) hat verbindliche, klare und praktikable Regelungen gefordert, um
Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen gentechnisch
veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen zu garantieren.
Außerdem lehnt das Präsidium die Patentierung von Pflanzen und Tieren
entschieden ab.

Die Regelungen für eine Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnischer
Produktion seien absolut notwendig, angesichts der großen internationalen
Handelsverflechtungen und der Zunahme der Importe von gentechnisch veränderten
Lebens- und Futtermitteln, erläutert das BBV-Präsidium. Schließlich sei bei der
EU-Kommission, bei der Bundesregierung und bei der Bayerischen Staatsregierung
eine grundsätzliche Befürwortung der Grünen Gentechnik festzustellen.

Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Änderung der Saatgutrichtlinie beraten. In
seiner Stellungnahme fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes, dass
die Schwellenwerte für Saatgut deutlich niedriger als bei Lebens- und
Futtermitteln liegen, um den Gefahren der Anreicherung oder Beimengung im
Transport- oder Verarbeitungsprozess Rechnung zu tragen.

Auch haftungsrechtliche Aspekte müssten festgelegt werden, sie seien
insbesondere für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Bayern eine
unabdingbare Koexistenzvoraussetzung. So sei rechtlich sicherzustellen, dass
Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen, nicht mit den
Kosten für die Tests für das Vorhandensein von gentechnisch veränderten
Bestandteilen belastet werden. Anbauer, die aufgrund unvermeidbarer
gentechnischer Verunreinigungen Vermarktungsverluste erleiden, müssten
entschädigt werden. Überdies dürften Landwirte, die zugelassene gentechnisch
veränderte Pflanzen nach guter fachlicher Praxis insbesondere unter Einhaltung
der Koexistenzregeln anbauen, keiner Haftung für von ihnen nicht verschuldete
Schäden unterworfen werden.

Vor der Aufhebung des de facto Moratoriums müsse nach Ansicht des BBV geprüft
werden, ob die vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen überhaupt eine Koexistenz
in der landwirtschaftlichen Praxis und den Schutz der 'Anwender' und der
'Nicht-Anwender' ermöglichen. Für den Fall, dass die Koexistenz nicht
vollständig gewährleistet sei, müsse der bestehende Anbaustopp für gentechnisch
veränderte Pflanzen unbedingt aufrechterhalten bleiben.

Die Durchführung aller notwendigen Koexistenzregelungen sei mit finanziellen und
bürokratischen Konsequenzen verbunden. Nicht zuletzt deshalb fordert das
Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes, den entsprechenden Aufwand - wie
Sicherheitsmaßnahmen, genetische Fingerabdrücke, eventuelle
Vermarktungseinschränkungen - zu ermitteln und dem ökonomischen Nutzen des
Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen gegenüberzustellen. In der Entscheidung
über die Aufhebung des de facto Moratoriums sei letztendlich der
gesamtwirtschaftliche Nutzen dieser Technik dem gesamtwirtschaftlichen Aufwand
gegenüberzustellen. Ein potentielles Risiko in Zusammenhang des
Verbraucherschutzes sei in den Kalkulationen ebenso zu berücksichtigen. Für den
Fall, dass sich eine negative Gesamtbilanz errechnet, sei das bestehende de
facto Moratorium beizubehalten.

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