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@grar.de Aktuell - 25.10.2003

Agrardiesel: 18.000 landwirtschaftliche Betriebe in Westfalen-Lippe von Vergütungsregelung ausgeschlossen

Möllers: Durch 56 Prozent Steuererhöhung deutsche Wettbewerbsposition in der EU weiter verschlechtert


Münster (agrar.de) - Scharfe Kritik übt der Präsident des Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, an den kurzfristig
verschärften Steuererhöhungen beim Agrardiesel. Die neuen Pläne der
Bundesregierung würden Steuererhöhungen beim Agrardiesel von 26 Cent auf im
Schnitt 40 Cent je Liter oder umgerechnet 56 Prozent bedeuten. 'Anstatt für eine
EU-weite Harmonisierung des Agrardieselsteuersatzes einzutreten, verschlechtert
die Bundesregierung noch weiter die Wettbewerbsstellung unserer heimischen
Landwirte gegenüber ihren Konkurrenten in der EU.'

Neben der Begrenzung des steuerbegünstigten Agrardiesels auf 10.000 Liter hat
die Bundestagsmehrheit im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 am 17.
Oktober einen Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro beschlossen. Dieser Selbstbehalt
würde mehr als 18.000 in der Regel Nebenerwerbsbetriebe in Westfalen-Lippe von
der Vergütungsregelung ausschließen. Würden die Pläne der Bundesregierung
Realität, müssten die westfälisch-lippischen Betriebe - insgesamt 36.300 ab 2
Hektar - umgerechnet für die ersten 15 Hektar und ab dem 80. Hektar den vollen
Steuersatz für Diesel in Höhe von 47,04 Cent zahlen. Dies ist rund das 8-fache
dessen, was die Landwirte beispielsweise in den Niederlanden (6,1 Cent pro
Liter) oder in Frankreich (5,5 Cent pro Liter) an Steuern zahlten.

Allein die extrem hohen Dieselsteuern in Deutschland würden das Pflügen, Säen
und Ernten von 1 ha Ackerland in Westfalen-Lippe um rund 40 Euro gegenüber einem
Mitbewerber aus Holland verteuern. In dem offenen EU-Binnenmarkt seien solche
krassen Wettbewerbsverzerrungen nicht zu verkraften, so Präsident Möllers. Dies
gelte ebenso für die von der Bundestagsmehrheit am 17. Oktober im Rahmen des
Haushaltsbegleitgesetzes 2004 beschlossene Beschränkung der in der
Landwirtschaft bewährten Umsatzsteuerpauschalierung auf nicht
buchführungspflichtige Betriebe sowie für die geplante Senkung des
Pauschalierungssatzes von 9 auf 7 Prozent.

Von einer gerechten Lastenverteilung könne angesichts eines Anteils von rund
einer dreiviertel Milliarde Euro insgesamt an den rund 10 Milliarden
Haushaltskürzungen und Steuermehreinnahmen - bei einem etwa 1,5 prozentigen
Anteil der Bauern an der Bevölkerung - keine Rede sein, so Möllers.

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