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@grar.de Aktuell - 24.10.2003

Sechs Bundesländer haben zu wenig FFH-Gebiete angemeldet


Berlin (agrar.de) - Sechs Bundesländer haben es bis jetzt versäumt, entsprechend
der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausreichend Gebiete anzumelden. Dies
geht nach Mitteilung des Bundestags-Pressedienstes aus der Antwort der
Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor.

Mit dieser Richtlinie wurde 1992 beschlossen, Schutzgebiete zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu errichten.
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie
Schleswig-Holstein sind laut Antwort ihren Verpflichtungen bisher nicht
nachgekommen.
Bereits im Jahr 2001 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass
die deutsche Ausweisung von FFH-Vorschlagsgebieten mangelhaft sei. Die
Europäische Kommission habe im April dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die
Bundesrepublik bisher nicht genug unternommen habe, um das EuGH-Urteil
durchzusetzen.
Die Regierung schreibt, das sich aus dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren
resultierende Zwangsgeld könne bis zu 792.000 Euro betragen. Sie gehe aber davon
aus, dass die Länder die Defizite beheben werden und es somit nicht zu dem
Zwangsgeld der EU kommen werde.

Falls der EuGH dennoch ein Zwangsgeld verhänge, will die Regierung nach eigenen
Worten ihre Ansprüche bei den Bundesländern einklagen. Sie weist darüber hinaus
hin, dass auch andere EU-Staaten ihren Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie
nicht rechtzeitig nachgekommen seien. Bisher habe kein Mitgliedsstaat der EU die
Meldung seiner Gebiete abgeschlossen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Schutzgebietsvorschläge auf einer
fachlich fundierten und rechtlich korrekten Anwendung der FFH- und
Vogelschutzrichtlinien beruhten. Rechtliche Anfechtungen dürften keine Aussicht
auf Erfolg haben, heißt es in der Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU.

Die Fragesteller hatten dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgeworfen, bei der
Festlegung von Schutzgebieten die EU-Bestimmungen grob fehlerhaft anzuwenden.
Die Regierung schreibt, das Bundesumweltministerium und das BfN hätten neue
wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet, die die Kartierung von 'Sandbänken' und
'Riffen' in der Nord- und Ostsee fortentwickeln und Definitionen festlegten.
Eine von der Union zitierte Studie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei
komme zu abweichenden Ergebnissen, da die Verfasser sich an einer geologischen
Definition orientierten, die sich in ihrem Geschäftsbereich bewert habe.

Das BfN habe bei seinen Vorschlägen für die Gebietsabgrenzung hingegen die
EU-Vorhaben zugrunde gelegt. Derzeit werde im laufenden Verfahren geprüft, ob
und inwieweit Änderungen der Vorschläge erforderlich sind.
Weiter heißt es, die EU lasse den Mitgliedstaaten bei der nationalen und
regionalen Interpretation nur geringe Spielräume. Es sei nicht zu erwarten, dass
die Interpretationen von den EU-Partnern substantiell voneinander abweichen.
Deutschland setze sich dafür ein, auch im Meeresschutz gemeinsam mit den anderen
EU-Mitgliedsstaaten zu handeln.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

 


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