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@grar.de Aktuell - 23.10.2003

DBV/BfN: Gemeinsame Forderungen zur Grünen Gentechnik

Sonnleitner und Vogtmann für weitere Zusammenarbeit


Bonn (agrar.de) - Zwischen dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem
Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt es bezüglich des Einsatzes der
Grünen Gentechnik viele übereinstimmende Positionen. Dies wurde bei einem
Gespräch der Präsidenten der beiden Organisationen in Bonn deutlich. Neben der
Grünen Gentechnik wurden bei dem regelmäßig stattfindenden Austausch zwischen
dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, und dem
Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Hartmut Vogtmann, auch die
Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik und die
Hochwasserschutzpolitik der Bundesregierung diskutiert sowie die Notwendigkeit
der Erarbeitung einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs
hervorgehoben.

Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland keinerlei praktische Erfahrungen
mit der Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von
Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) sowie zu den Auswirkungen auf die
Biodiversität gibt, fordern DBV und BfN einen kontrollierten, räumlich
eingeschränkten und transparenten Erprobungsanbau von zugelassenen GVO. Dabei
sollten die zuständigen Behörden von Bund und Ländern, die Landwirtschaft mit
nachgelagertem Bereich, die Pflanzenzüchter sowie Natur- und
Umweltschutzorganisationen eingebunden werden. Solange die gesetzlichen
Regelungen zur Koexistenz nicht getroffen seien, dürfe es nach Auffassung der
Präsidenten Sonnleitner und Vogtmann keine Aufhebung des europaweiten
Moratoriums geben. Ausgenommen sei hiervon nur der geforderte Erprobungsanbau
zum Testen der Koexistenz. Um Wettbewerbsverzerrungen in Europa zu vermeiden und
dem grenzüberschreitenden Handel Rechnung zu tragen, fordern DBV und BfN zudem
eine verbindliche, lückenlose und europaweit einheitliche Gesetzgebung zu
Kennzeichnung, Risikoabschätzung sowie Koexistenz und Haftungsfragen auf der
Grundlage der Leitlinien der EU-Kommission. Beide Organisationen lehnen den
Rückzug der Kommission auf das Subsidiaritätsprinzip ab.

Gleichzeitig sprachen sich DBV und BfN dafür aus, Haftungsfragen nicht auf dem
Rücken der Landwirte auszutragen. Etwaige Vermarktungsverluste von Landwirten,
die keine GVO anbauen, seien zu entschädigen. Außerdem dürften Anbauer von
staatlich zugelassenen GVO-Sorten, die die entsprechend festzulegenden Regeln
der guten fachlichen Praxis einhielten, nicht zu einer verschuldensunabhängigen
Haftung herangezogen werden. Die derzeitige Diskussion innerhalb der EU um die
Saatgutgrenzwerte nahmen Sonnleitner und Vogtmann zum Anlass, deutlich
niedrigere Grenzwerte als bei Lebens- und Futtermitteln zu fordern. Hier muss
den Gefahren der Anreicherung und Vermischung sowie dem Schutz der Biodiversität
Rechnung getragen werden. DBV und BfN unterstützen darüber hinaus die Idee der
Schaffung von Gebieten, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen nicht angebaut
werden. Diese Möglichkeit sollte auf freiwilliger Basis erfolgen und in
Rahmenbestimmungen der EU vorgesehen werden.

DBV und BfN waren sich einig, dass bei der Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse
auf nationaler Ebene die wirtschaftlichen Einbußen der Milchviehbetriebe
möglichst gering gehalten werden sollten. Ein Rückzug der Milchwirtschaft aus
ganzen Landstrichen, wie z.B. den Mittelgebirgslagen, wäre auch für Natur und
Landschaft ein großer Verlust.

DBV und BfN hoben die Notwendigkeit für konsequente Maßnahmen für einen
effektiven Hochwasserschutz hervor, um die Gefahr und die Ausmaße von
Hochwasserereignissen zu reduzieren. Strittig blieb, ob hierfür ein
Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten notwendig und fachlich gerechtfertigt
sei.

Einigkeit herrschte zwischen Sonnleitner und Vogtmann über die Notwendigkeit
einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Deutschland. Dies
betreffe vorrangig die Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr, aber
auch durch den naturschutzrechtlichen Ausgleich für diese Eingriffe in Natur und
Landschaft. So seien auch bei der Anwendung der Eingriffsregelung Verbesserungen
möglich, die unter anderem zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in der
Landwirtschaft führen würden. Die beiden Organisationen vereinbarten eine
verstärkte Zusammenarbeit bei diesem Thema.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


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